Wer bekommt das Weiterbildungsgeld von 150 € im Monat?
Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 € pro Monat und wird zusätzlich zu Ihrer laufenden Geldleistung (Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld) gezahlt – aber nur, wenn Sie an einer abschlussorientierten geförderten Weiterbildung teilnehmen, also in der Regel an einer Umschulung, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Kurze Zertifikatskurse – etwa eine mehrwöchige KI-Weiterbildung – lösen es nicht aus; dafür übernimmt der Bildungsgutschein dort 100 % der Kurskosten, und Ihre Geldleistung läuft unverändert weiter. Einen separaten Antrag brauchen Sie in der Regel nicht: Das Weiterbildungsgeld wird üblicherweise mit der Förderung der Maßnahme festgesetzt.
Viele Ratgeber erwecken den Eindruck, jede geförderte Weiterbildung bringe automatisch 150 € extra im Monat. Das stimmt nicht. Dieser Artikel ordnet ehrlich ein, wer das Weiterbildungsgeld bekommt, wer leer ausgeht und welche Förderung für Kurzkurse der eigentliche Hebel ist.
Was ist das Weiterbildungsgeld?
Das Weiterbildungsgeld ist ein monatlicher Zuschuss von 150 €, den die Agentur für Arbeit zusätzlich zur laufenden Geldleistung zahlt (Rechtsgrundlage: § 87a SGB III). Es wurde eingeführt, um einen echten Anreiz für längere, abschlussorientierte Weiterbildungen zu schaffen – also für Maßnahmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen, typischerweise Umschulungen mit einer Dauer von etwa 16 bis 28 Monaten.
Zwei Punkte sind entscheidend:
- Es kommt zusätzlich zu Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld – ohne Anrechnung.
- Es ist an die Art der Maßnahme gebunden: Nur abschlussorientierte geförderte Weiterbildungen lösen es aus – dann aber für die gesamte Dauer.
Wer bekommt das Weiterbildungsgeld – und wer nicht?
Anspruch auf Weiterbildungsgeld haben Personen, die eine laufende Geldleistung beziehen und an einer geförderten, auf einen Berufsabschluss gerichteten Weiterbildung teilnehmen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Diese Voraussetzungen müssen zusammenkommen
- Laufender Leistungsbezug: Sie erhalten Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld (bis 30.6.2026: Bürgergeld).
- Geförderte Maßnahme: Ihre Weiterbildung ist von der Agentur für Arbeit bewilligt, in der Regel über einen Bildungsgutschein.
- Abschlussorientierung: Die Maßnahme führt zu einem anerkannten Berufsabschluss – klassischerweise eine Umschulung, etwa zur Fachinformatikerin oder zum Pflegefachmann.
Wer geht leer aus?
Hier liegt der Punkt, den viele Ratgeber verschweigen: Kurze Zertifikatskurse lösen kein Weiterbildungsgeld aus. Eine acht- bis dreizehnwöchige KI-Weiterbildung mit Zertifikatsabschluss ist zwar voll förderfähig über den Bildungsgutschein – sie gilt aber nicht als „abschlussorientiert", weil sie nicht zu einem anerkannten Berufsabschluss führt. Ebenfalls leer gehen Beschäftigte in Weiterbildungen nach dem Qualifizierungschancengesetz ohne Leistungsbezug aus – und alle, die ihre Weiterbildung selbst finanzieren.
Anspruch ja oder nein? Die Übersicht nach Konstellation
| Ihre Situation | Weiterbildungsgeld 150 €/Monat? |
|---|---|
| Grundsicherungsgeld + geförderte Umschulung (z. B. 24 Monate, Berufsabschluss) | Ja, für die gesamte Dauer |
| Arbeitslosengeld + geförderte Umschulung mit Berufsabschluss | Ja, für die gesamte Dauer |
| Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld + kurzer Zertifikatskurs (z. B. KI-Kompaktkurs, 8–13 Wochen) | Nein – aber 100 % Kostenübernahme, Geldleistung läuft weiter |
| Teilqualifizierung als Baustein Richtung Berufsabschluss | Im Einzelfall – klären Sie die Einstufung vorab mit Ihrer Beratungsfachkraft |
| Beschäftigt, Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz, kein Leistungsbezug | Nein |
| Selbst finanzierte Weiterbildung ohne Förderung | Nein |
Die Tabelle zeigt: Das Weiterbildungsgeld ist kein „Bonus für alle", sondern gezielt auf lange, abschlussbezogene Wege zugeschnitten.
Weiterbildungsgeld beantragen: So kommt das Geld zu Ihnen
Die gute Nachricht: Einen separaten Antrag müssen Sie in aller Regel nicht stellen. Das Weiterbildungsgeld wird laut Bundesagentur für Arbeit üblicherweise mit der Förderentscheidung festgesetzt und monatlich zusammen mit Ihrer Geldleistung ausgezahlt. Verlassen sollten Sie sich darauf trotzdem nicht blind:
Schritt 1: Förderung der Weiterbildung klären
Zuständig für den Bildungsgutschein ist seit dem 1.1.2025 einheitlich die Agentur für Arbeit – auch wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen. Wie das Beratungsgespräch abläuft, lesen Sie in unserer Anleitung zum Bildungsgutschein.
Schritt 2: Abschlussorientierung im Bewilligungsgespräch ansprechen
Fragen Sie aktiv nach, ob Ihre Maßnahme als abschlussorientiert eingestuft wird und das Weiterbildungsgeld mit der Bewilligung festgesetzt ist. So vermeiden Sie Überraschungen bei der ersten Auszahlung.
Schritt 3: Auszahlung im Bescheid prüfen
Kontrollieren Sie nach Maßnahmebeginn, ob die 150 € monatlich zusätzlich zu Ihrer Geldleistung eingehen. Falls nicht, wenden Sie sich mit Verweis auf § 87a SGB III an Ihre Ansprechperson.
Weiterbildungsprämien: Bis zu 2.500 € kommen obendrauf
Bei abschlussorientierten Weiterbildungen zahlt die Agentur für Arbeit zusätzlich Weiterbildungsprämien für bestandene Prüfungen. Sie lassen sich mit dem Weiterbildungsgeld und der laufenden Geldleistung kombinieren – gelten aber ebenfalls nur bei Maßnahmen mit anerkanntem Berufsabschluss.
1.000 € für die bestandene Zwischenprüfung
Die erste Prämie erhalten Sie nach der bestandenen Zwischenprüfung Ihrer Umschulung.
1.500 € für die bestandene Abschlussprüfung
Nach der Abschlussprüfung folgt die zweite Prämie – zusammen also bis zu 2.500 € obendrauf.
Rechenbeispiel: Was eine 24-monatige Umschulung finanziell bringt
Nehmen wir eine geförderte Umschulung über 24 Monate mit Zwischen- und Abschlussprüfung:
| Leistung | Betrag |
|---|---|
| Weiterbildungsgeld: 150 € × 24 Monate | 3.600 € |
| Prämie Zwischenprüfung | 1.000 € |
| Prämie Abschlussprüfung | 1.500 € |
| Summe zusätzlich zur laufenden Geldleistung | 6.100 € |
Dazu kommen die vollständige Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungskosten sowie Ihre unverändert weiterlaufende Geldleistung. Zur ehrlichen Gesamtrechnung gehört aber: Eine Umschulung bindet Sie rund zwei Jahre, bevor das erste Gehalt fließt. Ein kurzer, ebenfalls voll geförderter Zertifikatskurs bringt keine 150 € monatlich – dafür sind Sie oft nach drei bis vier Monaten zurück am Arbeitsmarkt. Welcher Weg passt, entscheidet Ihr Berufsziel, nicht die 150 €.
Was ändert sich durch die Neue Grundsicherung seit dem 1.7.2026?
Am Weiterbildungsgeld selbst: nichts. Die Reform, mit der zum 1. Juli 2026 die Neue Grundsicherung das Bürgergeld abgelöst hat, hat § 87a SGB III nicht angetastet – das Weiterbildungsgeld bleibt bestehen und wird weiterhin zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt. Verschärft hat die Reform allerdings das Umfeld: Der Vermittlungsvorrang gilt wieder, eine Weiterbildung wird also nur gefördert, wenn sie für Ihre dauerhafte Eingliederung erfolgversprechender ist als die direkte Jobvermittlung. Was das konkret bedeutet, lesen Sie in unserem Überblick zur Neuen Grundsicherung und Weiterbildung.
Alternative für Kurzkurse: 100 % Kostenübernahme ist der eigentliche Hebel
Wenn Sie keine zweijährige Umschulung anstreben, sondern gezielt gefragte Kompetenzen aufbauen wollen – etwa im KI-Bereich –, ist das fehlende Weiterbildungsgeld kein Grund zur Enttäuschung. Der finanzielle Kern der Förderung ist ohnehin ein anderer: Der Bildungsgutschein übernimmt bei bewilligten Maßnahmen 100 % der Kurskosten – Lehrgang, Prüfung, Lernmittel, dazu je nach Fall Fahrtkosten und ein Zuschuss zur Kinderbetreuung. Bei Kursen, die mehrere Tausend Euro kosten, wiegt das deutlich schwerer als 150 € im Monat. Was der Bildungsgutschein im Detail abdeckt, haben wir separat aufgeschlüsselt.
Beachten Sie: Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III – einen Rechtsanspruch gibt es nicht, Kurs und Träger müssen AZAV-zertifiziert sein.
FAQ zum Weiterbildungsgeld
Muss ich das Weiterbildungsgeld separat beantragen? In der Regel nein. Es wird üblicherweise mit der Förderung der Weiterbildung festgesetzt und automatisch mit der Geldleistung ausgezahlt. Sprechen Sie es dennoch im Bewilligungsgespräch aktiv an.
Wird das Weiterbildungsgeld auf mein Grundsicherungsgeld angerechnet? Nein. Die 150 € pro Monat kommen zusätzlich zur laufenden Geldleistung und mindern diese nicht.
Bekomme ich das Weiterbildungsgeld für einen KI-Zertifikatskurs? Nein. Kurze Zertifikatskurse gelten nicht als abschlussorientiert, auch wenn sie über den Bildungsgutschein voll gefördert werden. Der finanzielle Vorteil liegt dort in der 100-prozentigen Kostenübernahme und der weiterlaufenden Geldleistung.
Gibt es das Weiterbildungsgeld auch für Beschäftigte? Nur bei laufendem Leistungsbezug und abschlussorientierter geförderter Weiterbildung. Beschäftigte in Maßnahmen nach dem Qualifizierungschancengesetz ohne Leistungsbezug erhalten es nicht.
Hat die Neue Grundsicherung das Weiterbildungsgeld abgeschafft? Nein. Die Reform zum 1.7.2026 hat das Weiterbildungsgeld nicht verändert; es wird weiterhin zusätzlich zum Grundsicherungsgeld gezahlt.
Quellen: § 87a SGB III (gesetze-im-internet.de) · § 81 SGB III (gesetze-im-internet.de) · Bundesagentur für Arbeit, arbeitsagentur.de (Weiterbildungsgeld und Prämien bei beruflicher Weiterbildung) · Bundesregierung (Neue Grundsicherung, 2026)
Stand: Juli 2026


