Höchste Förderung
Weniger als 50 Beschäftigte
100 %
Lehrgangskosten (Förderung)
bis zu 75 %
Arbeitsentgelt-Zuschuss
Qualifizierungschancengesetz · KI-Weiterbildung für Unternehmen
Der Staat übernimmt 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten – Lohnnebenkosten inklusive. Die Förderung läuft über die Agentur für Arbeit bzw. Bundesagentur für Arbeit – so senken Sie Ihre Ausgaben und bauen gleichzeitig KI-Kompetenzen im Unternehmen auf.
Unverbindliche Beratung · Antragstellung in nur 30 Minuten
Fördermöglichkeiten über

Grundlagen
Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit, mit dem Unternehmen die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter staatlich finanzieren lassen können – auch im Bereich Künstliche Intelligenz.
Seit dem 1. Januar 2019 unterstützt das Qualifizierungschancengesetz Arbeitgeber dabei, ihre sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter weiterzuqualifizieren. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen und Beschäftigte fit für den digitalen Strukturwandel zu machen – insbesondere in zukunftskritischen Bereichen wie KI-Anwendungen, generativer KI und KI-gestützten Geschäftsprozessen.
Über das QCG werden zwei Kostenblöcke übernommen: Zum einen die Lehrgangskosten der Weiterbildung selbst, zum anderen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung. Je nach Unternehmensgröße können beide Posten mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden umfasst und von einem zugelassenen Bildungsträger durchgeführt wird.
Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Sie investieren in die KI-Kompetenzen Ihres Teams, ohne die volle finanzielle Last selbst zu tragen. Wie hoch Ihre konkrete Förderung ausfällt, hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab – die genauen Fördersätze finden Sie im nächsten Abschnitt.
Auf einen Blick
Fördersätze
Wie hoch Ihre Förderung über das Qualifizierungschancengesetz ausfällt, hängt von der Größe Ihres Unternehmens ab. Der Staat übernimmt einen Teil der Lehrgangskosten und kann zusätzlich Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung gewähren – je kleiner Ihr Betrieb, desto höher die Förderung.
Höchste Förderung
100 %
Lehrgangskosten (Förderung)
bis zu 75 %
Arbeitsentgelt-Zuschuss
bis zu 50 %
Lehrgangskosten (Förderung)
bis zu 50 %
Arbeitsentgelt-Zuschuss
bis zu 25 %
Lehrgangskosten (Förderung)
bis zu 25 %
Arbeitsentgelt-Zuschuss
Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kann in Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten vollständig auf die Eigenbeteiligung an den Lehrgangskosten verzichtet werden – die Förderung steigt dann auf bis zu 100 %.
Existiert in Ihrem Unternehmen eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung, reduziert sich Ihre Eigenbeteiligung an den Lehrgangskosten um weitere 5 Prozentpunkte. Die Zuschüsse zum Arbeitsentgelt können um 5 Prozentpunkte steigen.
Für die Einstufung zählen rechnerische Vollzeitstellen. Teilzeitkräfte werden anteilig berücksichtigt – bis 10 Wochenstunden mit 0,25, bis 20 Stunden mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75. Bei Konzernzugehörigkeit zählen alle Beschäftigten des Konzerns.
Grundlage der Fördersätze: § 82 SGB III – Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet, hängt von Mitarbeiterzahl, Beschäftigungsumfang und Schulungskosten ab. Die hier genannten Fördersätze basieren auf § 82 SGB III. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall. Mit unserem Förderrechner berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis in unter einer Minute.
Das Problem
Viele Unternehmen wissen, dass KI Prozesse beschleunigen kann. Trotzdem fehlt intern oft das Wissen, um diese Möglichkeiten wirklich zu nutzen.
Kosten
Routinearbeit bleibt teuer, weil Automatisierung und digitale Prozesse nicht konsequent genutzt werden.
Effizienz
Veraltete Prozesse kosten Zeit, Ressourcen und Nerven — obwohl KI-Tools längst verfügbar sind.
Abhängigkeit
Wenn Wissen intern fehlt, müssen externe Dienstleister beauftragt werden — oft teuer, langsam und schwer steuerbar.
Wettbewerb
Andere Unternehmen nutzen KI und Datenanalyse bereits aktiv und bauen dadurch schneller Vorsprung auf.
Das eigentliche Problem ist fehlendes Wissen im Team. Ohne gezielte Weiterbildung bleiben KI-Potenziale ungenutzt und Kosten steigen weiter.
Die Lösung
Statt KI teuer einzukaufen, bauen Ihre Mitarbeitenden eigenes Wissen auf — staatlich gefördert, praxisnah und direkt im Arbeitsalltag nutzbar.
Ihr Team lernt, KI-Tools sinnvoll einzusetzen und digitale Aufgaben eigenständig zu lösen.
Schulungskosten können vollständig gefördert werden, zusätzlich sind Lohnkostenzuschüsse möglich.
Statt jede digitale Aufgabe auszulagern, entsteht Know-how direkt im eigenen Unternehmen.
Mitarbeitende erkennen Automatisierungspotenziale und setzen KI praxisnah im Alltag ein.
Ihr Team lernt, Daten, Tools und digitale Workflows besser zu verstehen und sinnvoll zu nutzen.
Ihre Mitarbeitenden bauen Fähigkeiten auf, die langfristig Wettbewerbsvorteile schaffen.
100%
Schulungskosten förderbar
Die Weiterbildungskosten können vollständig übernommen werden.
75%
Lohnkostenzuschuss möglich
Während der Teilnahme werden bis zu 75 % der Lohnkosten bezuschusst – Lohnnebenkosten inklusive.
Der Unterschied
Viele Unternehmen wissen, dass KI und Digitalisierung wichtig sind — aber Kosten, Zeit und fehlendes Know-how bremsen den Fortschritt. Staatlich geförderte Weiterbildungen lösen genau dieses Problem.
Ohne Förderung
Steigende Personalkosten
Routinearbeit bleibt teuer, weil Automatisierung und digitale Prozesse nicht konsequent genutzt werden.
Fehlende Effizienz im Alltag
Veraltete Prozesse kosten Zeit, Ressourcen und Nerven — obwohl KI-Tools längst verfügbar sind.
Wettbewerber ziehen digital davon
Andere Unternehmen nutzen KI und Datenanalyse bereits aktiv und bauen dadurch schneller Vorsprung auf.
Weiterbildung belastet das Budget
Schulungen und Ausfallzeiten wirken wie zusätzliche Kosten, statt wie eine realistische Investition.
Mit staatlicher Förderung
Bis zu 100 % Schulungskosten gefördert
Die Weiterbildung kann vollständig staatlich finanziert werden — ohne eigenes Weiterbildungsbudget.
Bis zu 75 % Lohnkosten-Zuschuss
Während Ihre Mitarbeitenden lernen, werden zusätzlich Lohnkosten bezuschusst – Lohnnebenkosten inklusive.
Praxisnahe KI- und Digital-Kompetenz
Ihr Team lernt, KI-Tools, Automatisierung und digitale Prozesse konkret im Arbeitsalltag einzusetzen.
Begleitung bei der Antragstellung
Wir prüfen die Förderfähigkeit und begleiten Sie strukturiert durch den Prozess.
Genau hier setzt die Förderung an: Sie senken Kosten, steigern Effizienz und bauen zukunftsweisende KI-Kompetenz auf — ohne Ihr eigenes Weiterbildungsbudget zu belasten.
Ablauf
Schnell, digital und risikofrei. Unsere Experten begleiten Sie von der Prüfung bis zum Förderbescheid. Kein Papierkram, kein Risiko — Sie investieren 0 € und gewinnen Zukunft.
Schritt 01 / 05
Grundlagen schaffen
Video-Beratung
Unverbindlich und individuell: Wir analysieren Ihre Situation und prüfen, welche Fördermittel Sie erhalten können – in der Regel bis zu 55.000 € pro Mitarbeiter.
Grundlagen schaffen
Wir planen Ihre Weiterbildung so, dass sie zu Ihren Zielen und Mitarbeitenden passt und von der Agentur für Arbeit garantiert anerkannt wird.
Konzepterstellung
Ihr Antrag wird innerhalb von 20 Minuten vorbereitet und eingereicht. Sie haben keinen Aufwand, wir übernehmen die komplette Abwicklung.
Effiziente Einreichung
Nach der Prüfung erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein. Damit sind 100 % der Schulungskosten und 75 % der Lohnkosten – Lohnnebenkosten inklusive – gesichert.
Zuschuss gesichert
Ihre Mitarbeitenden starten online, während Sie direkt von den Zuschüssen profitieren. Das Ergebnis: neue Kompetenzen, geringere Kosten, mehr Effizienz.
Erfolg erleben
Herausforderungen
Viele Unternehmen wissen, dass KI und Digitalisierung wichtig sind. Trotzdem bleiben Potenziale ungenutzt, weil Wissen, Zeit und klare Prozesse fehlen.
Routinearbeit bleibt teuer, weil Automatisierung und digitale Prozesse nicht konsequent genutzt werden.
Veraltete Prozesse kosten Zeit, Ressourcen und Nerven — obwohl KI-Tools längst verfügbar sind.
Wenn intern Know-how fehlt, müssen Agenturen oder Dienstleister beauftragt werden — oft teuer und schwer steuerbar.
Andere Unternehmen nutzen KI und Datenanalyse bereits aktiv und bauen dadurch schneller Vorsprung auf.
Förderrechner
Finden Sie heraus, wie viel Sie mit staatlich gefördertem KI-Training sparen können. Je mehr Mitarbeitende Sie weiterbilden, desto höher die Förderung.
Ersparnisrechner
Förderungsart
Aktuelle Schulungsdauer: 4 Monate
Basierend auf:
Gesamter Lohnzuschuss(bei 2 geförderten Mitarbeitern)
32.400 €
Lohnzuschuss pro Monat
8.100 €
Wert der Schulungsprogramme(bei 2 geförderten Mitarbeitern)
28.784 €
Gesamtwert
61.184 €
Staatliche Förderung + Lohnzuschüsse für 2 Mitarbeitende
Real geschafft: Eine Online-Marketing-Agentur aus München schickte 2 ihrer 4 Mitarbeiter — Förderwert: 91.000 € (anonymisierter Kundenfall).
Voraussetzungen
Um die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz zu erhalten, müssen Sie und Ihre Mitarbeiter bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die gute Nachricht: Viele Unternehmen sind förderberechtigt — auch ohne lange Vorprüfung im Vorfeld.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft jeden Antrag individuell. Dennoch gibt es klare Rahmenbedingungen, die im Qualifizierungschancengesetz festgelegt sind. Wir haben die wichtigsten Voraussetzungen für Sie zusammengefasst.
Unternehmenssitz in Deutschland
Die Förderung gilt für Unternehmen mit Betriebssitz im Bundesgebiet — unabhängig von Branche und Größe.
Kostenbeteiligung nach Unternehmensgröße
Je nach Mitarbeiterzahl übernimmt die Bundesagentur für Arbeit einen Anteil der Lehrgangskosten. Den verbleibenden Anteil trägt der Arbeitgeber.
Freistellung der Mitarbeiter
Ihre Mitarbeiter werden für die Weiterbildung freigestellt. Das Arbeitsentgelt wird während der Maßnahme weitergezahlt und kann anteilig erstattet werden.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Geförderte Mitarbeiter müssen sozialversicherungspflichtig in Ihrem Unternehmen beschäftigt sein. Minijobs und freie Mitarbeit sind nicht förderfähig.
Mindestens 2 Jahre Abstand
Der letzte Berufsabschluss oder die letzte über das QCG geförderte Weiterbildung muss mindestens 2 Jahre zurückliegen.
Keine feste Altersgrenze
Mitarbeiter jedes Alters können gefördert werden. Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kann sich der Förderanteil erhöhen.
Mehr als 120 Stunden Umfang
Die Weiterbildung muss mehr als 120 Unterrichtsstunden umfassen. Sie kann in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend stattfinden.
AZAV-Zertifizierung
Bildungsträger und Maßnahme müssen für die Förderung zugelassen sein. Unsere Weiterbildungen erfüllen diese Anforderung.
Zukunftsfähige Kompetenzen
Gefördert werden Qualifikationen, die über kurzfristige Anpassungen hinausgehen — zum Beispiel KI-Kompetenzen, Digitalisierung und strategisches Know-how.
Ob Ihr konkreter Fall förderberechtigt ist, prüfen wir ohne Honorar und unverbindlich in einem 30-minütigen Beratungsgespräch. Sie erhalten eine klare Einschätzung, bevor ein Antrag gestellt wird.
Inhalte
Finden Sie heraus, welchen messbaren Mehrwert staatliche Förderungen Ihrem Unternehmen pro Mitarbeiter bieten können. Wählen Sie die relevanten Themen – die Kosten übernimmt zu 100% der Staat.
Wählen Sie Ihre Kurse aus
Ihre Vorteile
Profitieren Sie von flexiblen Lernmodellen, AZAV-zertifizierten Inhalten und persönlicher Betreuung – optimal abgestimmt auf die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter.
01
Sie starten die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter, sobald die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz bewilligt ist – ohne feste Starttermine oder Wartelisten.
März 2026
Flexibler Start möglich

02
Lernen Sie bequem von überall. Die digitale Lernplattform steht rund um die Uhr zur Verfügung und passt sich Ihrem Alltag an.

03
Sie lernen mit den KI-Tools, die Unternehmen heute wirklich nutzen: ChatGPT, Claude, Gemini und führende Automatisierungs-Plattformen. Direkt anwendbar im Berufsalltag.
04
Ob Vollzeit oder berufsbegleitend: Das Pensum passt sich Ihrer Lebenssituation an.
05
Unsere Weiterbildung ist nach AZAV zertifiziert – die Grundvoraussetzung für eine Förderung über den Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit.
Zertifikat

06
Sie sind nicht allein. Ein engagiertes Team begleitet Sie aktiv und persönlich – bei Fachfragen, beim Lernfortschritt und bis zum erfolgreichen Abschluss.
Kompetenz fördern. Kosten sparen.
Die Voraussetzungen sind unkompliziert:
✔ Sie beschäftigen mindestens einen Mitarbeiter in Teilzeit oder Vollzeit.
✔ Es gab in den letzten 2 Jahren keine staatlich geförderte Weiterbildung bei den teilnehmenden Mitarbeitern.
Das war’s! Erfüllen Sie diese Kriterien? Dann stehen Ihnen bis zu 75 % Gehaltszuschuss und 100 % Kostenübernahme zur Verfügung.
Mind. 1 Mitarbeiter
Sie beschäftigen mindestens einen Mitarbeiter in Teil- oder Vollzeit.
Max. 50 Mitarbeiter
Ihr Unternehmen beschäftigt insgesamt nicht mehr als 50 Mitarbeiter.
Kundenstimmen
Beispiele aus unserer Beratungspraxis: So senken Kunden mit geförderten KI-Weiterbildungen Kosten und machen ihre Teams zukunftssicher. (Namen geändert, Symbolbilder.)
Tipp: Karte antippen — dann erscheinen die Details.
Transparenz
Es gibt keinen, jedenfalls nicht für Sie. Unser Honorar zahlt der Bildungsträger, nicht Ihr Betrieb. Die Beratung, der Papierkram und der gesamte Prozess der Antragstellung werden für Sie kostenlos übernommen. Sie zahlen 0 €.
Warum wir uns trotzdem so reinhängen? Weil wir nur verdienen, wenn Ihre Förderung bewilligt wird. Deshalb prüfen wir vorab genau, was für Ihren Betrieb realistisch drin ist. So haben wir bereits über 400 Teilnehmer durch die Förderung begleitet.
Der einzige echte Haken ist die Zeit: Das Amt fördert nicht rückwirkend. Jeder Monat ohne Antrag ist ein Monat, in dem Ihr Betrieb alles selbst zahlt. Dabei könnte Ihr Mitarbeiter nach 2 bis 4 Wochen Vorlauf schon im geförderten Kurs sitzen.
Wie viel ist für Ihren Betrieb drin?
Antwort in 15 MinutenFAQ
Fragen und Antworten zu unserer Dienstleistung und staatlichen Förderungen.
Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Es ermöglicht Arbeitgebern, die berufliche Weiterbildung ihrer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Mitarbeiter staatlich finanzieren zu lassen – inklusive der Lehrgangskosten und Zuschüssen zum Arbeitsentgelt während der Qualifizierung. Ziel ist es, Unternehmen und Beschäftigte fit für den digitalen Strukturwandel zu machen, insbesondere bei KI-Kompetenzen.
Grundsätzlich können alle Unternehmen jeder Größe die Förderung über das QCG beantragen – vom Kleinstbetrieb mit unter 10 Mitarbeitern bis zum Großkonzern. Gefördert werden sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter, unabhängig von Alter, Qualifikation oder Beschäftigungsdauer. Die Antragstellung erfolgt durch den Arbeitgeber bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Für eine Förderung über das Qualifizierungschancengesetz gelten folgende Voraussetzungen: Die Mitarbeiter sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, der letzte Berufsabschluss liegt mindestens 2 Jahre zurück, die Weiterbildungsmaßnahme umfasst mehr als 120 Stunden und der Bildungsträger sowie die Maßnahme sind AZAV-zertifiziert. Die letzte über das QCG geförderte Weiterbildung muss zudem mindestens 2 Jahre zurückliegen.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten erhalten 100 % der Lehrgangskosten und zusätzlich bis zu 75 % Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Bei 50 bis 499 Beschäftigten sind es bis zu 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % Arbeitsentgelt-Zuschuss, ab 500 Beschäftigten jeweils bis zu 25 %. Bei Beschäftigten ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung kann die Förderung der Lehrgangskosten in Betrieben unter 500 Beschäftigten auf bis zu 100 % steigen.
Förderfähig sind Weiterbildungen, die über kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassungen hinausgehen und zukunftsfähige Kompetenzen vermitteln. Dazu gehören KI-Schulungen für Unternehmen zu generativer KI, ChatGPT, Prompt Engineering, KI-gestützter Kundenkommunikation, Automation Engineering, KI im Marketing und Sales sowie KI-Implementierung in Geschäftsprozessen. Voraussetzung ist eine AZAV-Zertifizierung der Maßnahme und ein Umfang von mindestens 120 Stunden.
Der gesamte Prozess läuft über die Agentur für Arbeit. Sie müssen sich um nichts kümmern – wir übernehmen Antrag, Nachweise und die komplette Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit. Nach 1 bis 3 Wochen erhalten Sie die Bewilligung der Förderung und entscheiden dann, ob Sie mit der Weiterbildung starten möchten.
Ja, problemlos. Über einen Sammelantrag bei der Agentur für Arbeit können Sie mehrere Mitarbeiter gleichzeitig für eine Weiterbildung anmelden, sofern sie an derselben Maßnahme teilnehmen. Wir bündeln alle Anträge für Sie, damit der Prozess schnell, effizient und übersichtlich bleibt.
Erst nach der Bewilligung durch die Agentur für Arbeit. Sie entscheiden also nach der Zusage – komplett risikofrei. Vor der Bewilligung entstehen weder Verpflichtungen noch Kosten.
Kein Risiko: Bei Abbruch oder Ausfall entstehen keine Rückzahlungen oder Zusatzkosten. Die bereits in Anspruch genommenen Fördermittel müssen nicht zurückgezahlt werden, sofern der Abbruch nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt.
Nein. Unsere Beratung, Förderprüfung und Begleitung sind für Sie dauerhaft ohne Honorar – auch nach der Bewilligung. Wer bezahlt uns dann? Die AZAV-zertifizierten Bildungsträger, mit denen wir zusammenarbeiten – nicht Sie. Für Ihr Unternehmen entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten oder Verpflichtungen. Bereits 320+ Unternehmen mit über 400 Teilnehmern haben wir so durch die Förderung begleitet.
In den meisten Fällen 0 €: Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Unternehmensgröße bis zu 100 % der Lehrgangskosten und zahlt während der Weiterbildung zusätzlich einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % – Lohnnebenkosten inklusive. Auch unsere Beratung und die komplette Antragstellung sind für Sie dauerhaft ohne Honorar.
Die Agentur für Arbeit erstattet während der Weiterbildungszeit je nach Unternehmensgröße bis zu 75 % des Arbeitsentgelts der teilnehmenden Mitarbeitenden – Lohnnebenkosten inklusive. Kleinstbetriebe erhalten die höchsten Sätze; die genauen Stufen nach Betriebsgröße finden Sie in der Fördersätze-Übersicht auf dieser Seite.
Die Voraussetzungen für Arbeitgeber sind überschaubar: Ihre Mitarbeitenden sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, der Berufsabschluss oder die letzte geförderte Weiterbildung liegt mindestens 2 Jahre zurück, und die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Unterrichtsstunden bei einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger. Ob Ihr Unternehmen alle Voraussetzungen erfüllt, prüfen wir ohne Honorar im Erstgespräch.
Unser Honorar übernehmen die AZAV-zertifizierten Bildungsträger, mit denen wir zusammenarbeiten und bei denen die Weiterbildung stattfindet – nicht Sie. Beratung, Förderprüfung und Antragsbegleitung sind für Sie dauerhaft ohne Honorar, vor und nach der Bewilligung. Für Ihr Unternehmen entstehen zu keinem Zeitpunkt Kosten oder Verpflichtungen.
Kontakt
Der Staat übernimmt 100 % der Schulungskosten und 75 % der Lohnkosten – Lohnnebenkosten inklusive. Sie investieren kein Kapital und gewinnen Zukunftssicherheit.
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