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KI-Schulung Pflicht? Was Artikel 4 der EU-KI-Verordnung für Unternehmen bedeutet

Förder24 Redaktion · Redaktion · 2. August 2026 · Aktualisiert am 20. Oktober 2026

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Seit dem 2. Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung alle Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden zu ergreifen – schon die berufliche Nutzung von ChatGPT oder Copilot genügt. Seit Juli 2026 ist die Pflicht neu gefasst und die Bundesnetzagentur als Aufsicht aktiv; die Kosten der Schulungen lassen sich über das Qualifizierungschancengesetz staatlich fördern.

Sind KI-Schulungen für Unternehmen Pflicht?
Ja, es gibt eine KI-Schulungspflicht: Artikel 4 der EU-KI-Verordnung (AI Act) verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. Seit dem 27. Juli 2026 gilt die Vorschrift in neuer Fassung: Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss nicht garantiert werden, die Pflicht zu aktiven Maßnahmen bleibt. Betreiber ist Ihr Unternehmen schon dann, wenn Mitarbeitende ChatGPT, Microsoft Copilot oder KI-Funktionen in Standardsoftware beruflich nutzen. Artikel 4 enthält zwar keinen eigenen Bußgeldtatbestand, aber Verstöße erzeugen Haftungs-, Beweis- und Auditrisiken – und seit dem 29. Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur als zentrale KI-Aufsicht in Deutschland tätig (KI-MIG). Die Kosten der Umsetzung lassen sich über das Qualifizierungschancengesetz staatlich fördern: bis zu 100 % der Lehrgangskosten plus bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss.

Artikel 4 der EU-KI-Verordnung betrifft praktisch jedes Unternehmen in Deutschland – und wird in vielen Betrieben noch nicht systematisch umgesetzt. Dieser Leitfaden erklärt, was die Vorschrift verlangt, wer betroffen ist, welche Risiken bei Untätigkeit drohen und wie Sie die Pflicht Schritt für Schritt erfüllen. Und er zeigt einen Weg, den kaum ein Ratgeber erwähnt: die Pflicht mit einer Weiterbildung umsetzen, die der Staat weitgehend bezahlen kann.

Was verlangt Artikel 4 des EU AI Act konkret?

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Die Vorschrift gilt seit dem 2. Februar 2025 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten – ein deutsches Umsetzungsgesetz ist dafür nicht nötig. Mit der Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus") wurde der Artikel zum 27. Juli 2026 neu gefasst: Die frühere Formulierung „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" ist entfallen; Unternehmen müssen kein bestimmtes Kompetenzniveau garantieren, aber weiterhin aktiv Maßnahmen ergreifen.

Der Wortlaut im Klartext

Der Verordnungstext (Verordnung (EU) 2024/1689 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/1744) formuliert: Anbieter und Betreiber „ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind" – unter Berücksichtigung ihrer technischen Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Fortbildung sowie des Kontexts, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden. Ausdrücklich ergänzt wurde: Die Verpflichtung verlangt nicht, „für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren".

Drei Punkte sind hier wichtig. Erstens: „Maßnahmen ergreifen" ist eine aktive Handlungspflicht – Nichtstun ist keine Option. Zweitens: Geschuldet ist kein bestimmtes Kompetenzniveau und keine Erfolgsgarantie, sondern ein nachweisbares, ernsthaftes Bemühen um die Entwicklung der Kompetenz. Drittens: Der Kontext entscheidet über das Maß – eine Sachbearbeiterin, die Texte mit ChatGPT vorformuliert, braucht andere Maßnahmen als der IT-Leiter, der ein KI-System zur Bewerberauswahl einführt.

KI-Kompetenz nach Artikel 3 Nr. 56 – die offizielle Definition

Was „KI-Kompetenz" heißt, definiert die Verordnung selbst in Artikel 3 Nr. 56: die Fähigkeiten, Kenntnisse und das Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen sowie sich der Chancen und Risiken von KI und möglicher Schäden bewusst zu werden.

Daraus ergeben sich drei Kompetenzdimensionen, die eine Schulung abdecken sollte:

  • Anwendungswissen: Wie bediene ich das konkrete KI-Werkzeug richtig (z. B. Prompting, Einstellungen, geeignete und ungeeignete Aufgaben)?
  • Risikobewusstsein: Wo liegen die Grenzen – Halluzinationen, Verzerrungen (Bias), Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse?
  • Rechtlicher Rahmen: Welche Pflichten aus KI-Verordnung, DSGVO und internen Richtlinien gelten für meinen Einsatzkontext?

Wen betrifft die EU AI Act Schulungspflicht?

Kurz: fast jedes Unternehmen – vom Kleinstbetrieb mit Angestellten bis zum Konzern mit eigener KI-Infrastruktur. Artikel 4 kennt keine Ausnahme nach Größe oder Branche und keine Bagatellgrenze für „nur gelegentliche" berufliche KI-Nutzung.

Anbieter oder Betreiber – der entscheidende Unterschied

Die Verordnung unterscheidet zwei Rollen: Anbieter entwickeln KI-Systeme oder bringen sie unter eigenem Namen auf den Markt. Betreiber verwenden KI-Systeme in eigener Verantwortung im beruflichen Kontext. Für die Schulungspflicht ist die Unterscheidung fast egal – Artikel 4 nennt beide. Entscheidend ist: Betreiber wird Ihr Unternehmen nicht erst durch den Kauf einer speziellen KI-Lösung, sondern bereits durch die dienstliche Nutzung allgemein verfügbarer Werkzeuge. Nur die rein private Nutzung fällt heraus.

Szenario 1: Werbeagentur mit ChatGPT

Eine Agentur mit acht Beschäftigten lässt Texterinnen und Texter Entwürfe, Claims und Social-Media-Posts mit ChatGPT erstellen. Damit ist die Agentur Betreiberin eines KI-Systems – und muss sicherstellen, dass das Team weiß, wie mit Kundendaten in Prompts umzugehen ist, warum KI-generierte Fakten geprüft werden müssen und welche urheberrechtlichen Fragen KI-Bilder aufwerfen. Genau die Fälle, in denen ungeprüfte KI-Ausgaben beim Kunden landen, sind das klassische Haftungsszenario.

Szenario 2: Mittelständler mit Microsoft 365 Copilot

Ein Maschinenbauer mit 180 Beschäftigten rollt Microsoft 365 Copilot aus. E-Mails, Protokolle und Kalkulationsentwürfe entstehen jetzt KI-gestützt in der Breite der Belegschaft. Der Rollout selbst ist der Moment, in dem Artikel 4 greift: Wer Copilot unternehmensweit freischaltet, ohne die Nutzerinnen und Nutzer zu befähigen, verstößt gegen die Pflicht – und zwar für jeden einzelnen Arbeitsplatz mit Zugriff.

Szenario 3: HR-Abteilung mit KI-Bewerberscreening

Eine Personalabteilung nutzt ein Tool, das Bewerbungen automatisch vorsortiert. Achtung: KI-Systeme im Bereich Beschäftigung und Personalauswahl gelten nach der Verordnung als Hochrisiko-KI. Für solche Systeme gelten ab dem 2. Dezember 2027 zusätzlich die besonderen Betreiberpflichten der Verordnung – etwa menschliche Aufsicht durch kompetentes Personal und die Verwendung gemäß Betriebsanleitung (Art. 26). Ohne geschultes HR-Personal sind diese Pflichten praktisch nicht erfüllbar; zugleich drohen bei Diskriminierung durch das Tool AGG-Ansprüche der Betroffenen.

Fristen im Überblick: Warum die Schulungspflicht jetzt akut wird

Die Schulungspflicht gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 – sie ist also keine kommende, sondern eine bestehende Rechtspflicht. Was sich jetzt ändert, ist die Durchsetzung:

DatumWas gilt
1. August 2024EU-KI-Verordnung tritt in Kraft (Übergangsphase beginnt)
2. Februar 2025Artikel 4 (KI-Kompetenz-Pflicht) und die Verbote inakzeptabler KI-Praktiken gelten
2. August 2025Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), Governance-Struktur und Sanktionsvorschriften (Art. 99) gelten; Mitgliedstaaten benennen ihre Aufsichtsbehörden
27. Juli 2026Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus") in Kraft: Artikel 4 neu gefasst, Hochrisiko-Fristen verschoben
29. Juli 2026Deutsches KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) in Kraft: Bundesnetzagentur wird zentrale Aufsichtsbehörde
2. August 2026Verordnung weitgehend anwendbar; Durchsetzung durch die nationalen Marktüberwachungsbehörden beginnt
2. Dezember 2027Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III (u. a. Beschäftigung und Personalauswahl)
2. August 2028Pflichten für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (Anhang I)

Der Stand aus heutiger Sicht (Oktober 2026): Die Phase der nationalen Durchsetzung hat begonnen. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit dem 29. Juli 2026 nach dem KI-Marktüberwachungsgesetz (KI-MIG) die zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung. Wer bei einer Prüfung, einem Audit oder einem Streitfall keine Schulungsnachweise vorlegen kann, hat die Pflicht bereits seit Februar 2025 verletzt. Der Gedanke „wir fangen an, wenn kontrolliert wird" funktioniert hier nicht – die Pflicht wirkt als Maßstab für alles, was seit Februar 2025 im Unternehmen mit KI passiert ist.

Bußgelder für fehlende KI-Schulung? Der Mythos und die echten Risiken

Die ehrliche Antwort: Artikel 4 enthält keinen eigenen Bußgeldtatbestand – ein Verstoß allein löst kein Bußgeld nach der KI-Verordnung aus; auch das deutsche KI-MIG sieht dafür kein Bußgeld vor. Wer daraus aber folgert, die Pflicht sei zahnlos, unterschätzt vier reale Risiken:

  • Bußgeldbemessung bei anderen Verstößen: Verstößt Ihr Unternehmen gegen andere Pflichten der Verordnung, kann fehlende KI-Kompetenz im Rahmen der Bemessungskriterien (Art. 99 Abs. 7 – etwa Grad der Verantwortung und getroffene organisatorische Maßnahmen) berücksichtigt werden. Die Rahmen reichen bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Hochrisiko- und Transparenzpflichten und bis zu 35 Mio. Euro oder 7 % bei verbotenen KI-Praktiken; für KMU gilt jeweils der niedrigere Betrag.
  • Zivilrechtliche Haftung und Beweislast: Verursacht ungeschultes Personal mit KI einen Schaden – falsche Kundeninformation, Datenschutzverstoß, diskriminierende Auswahlentscheidung –, wird Artikel 4 als Sorgfaltsmaßstab herangezogen. Ohne Schulungsnachweis stehen Sie im Prozess in der Defensive: Sie müssen erklären, warum Sie eine bekannte gesetzliche Pflicht ignoriert haben. Das wiegt schwer bei Organisationsverschulden und Mitverschulden.
  • Audit- und Ausschreibungsrisiken: Auftraggeber und Konzernkunden fragen KI-Compliance zunehmend in Ausschreibungen und Lieferantenaudits ab. Fehlende Nachweise kosten Aufträge, bevor je eine Behörde klingelt.
  • Arbeitsrechtliche Grauzone: Ohne klare Schulung und KI-Richtlinie nutzen Beschäftigte KI-Tools auf eigene Faust („Schatten-KI") – mit unkontrollierbaren Folgen für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten.

Häufige Mythen zur KI-Schulungspflicht

Mythos 1: „Wir nutzen nur ChatGPT – das betrifft uns nicht"

Falsch. Gerade die Nutzung generativer Alltagswerkzeuge macht Ihr Unternehmen zum Betreiber im Sinne der Verordnung. Der Einsatzkontext entscheidet über die Schulungstiefe, nicht über das Ob.

Mythos 2: „Ohne Bußgeld ist es keine echte Pflicht"

Falsch. Artikel 4 ist geltendes Recht und wirkt als Sorgfaltsmaßstab in Haftungsfragen, als möglicher Bemessungsfaktor bei anderen Verstößen und als Prüfkriterium in Audits und Ausschreibungen. „Kein eigenes Bußgeld" heißt nicht „keine Konsequenzen".

Mythos 3: „Eine einmalige Unterweisung reicht für immer"

Falsch. KI-Systeme, Einsatzzwecke und Rechtslage ändern sich laufend – die Vorschrift selbst wurde im Juli 2026 neu gefasst. Die „Entwicklung der KI-Kompetenz" zu unterstützen ist ein fortlaufender Prozess: Wer 2025 einmal geschult und seither neue Tools eingeführt hat, kann für diese kaum belegen, dass Maßnahmen ergriffen wurden.

Mythos 4: „Die Pflicht gilt erst ab August 2026"

Falsch. Seit August 2026 ist die Verordnung weitgehend anwendbar und die nationale Aufsicht arbeitsfähig – die Schulungspflicht selbst gilt aber schon seit dem 2. Februar 2025. August 2026 war nicht der Start der Pflicht, sondern das Ende der faktischen Schonfrist.

Umsetzungs-Roadmap: In 5 Schritten zur Artikel-4-Konformität

Die Verordnung schreibt keinen bestimmten Weg vor. In der Praxis hat sich folgendes Vorgehen bewährt – es ist zugleich eine Struktur, mit der sich das Bemühen gegenüber Aufsicht, Auditoren und Kunden belegen lässt:

Schritt 1: KI-Inventur durchführen

Erfassen Sie systematisch, wo in Ihrem Unternehmen KI im Einsatz ist – offiziell und inoffiziell. Dazu gehören eigenständige Tools (ChatGPT, Claude, Midjourney), KI-Funktionen in Standardsoftware (Copilot in Microsoft 365, KI-Features im CRM), branchenspezifische Lösungen und die Schatten-KI, die Mitarbeitende privat lizenziert dienstlich nutzen. Fragen Sie pro System: Wer nutzt es, wofür, mit welchen Daten? Diese Inventur ist zugleich der erste Baustein Ihrer Dokumentation.

Schritt 2: Rollen clustern und Schulungsbedarf ableiten

Nicht jede Person braucht dieselbe Schulungstiefe. Ordnen Sie Ihre Beschäftigten Rollen zu und leiten Sie daraus den Bedarf ab:

RolleTypische KI-NutzungErforderliche Schulungstiefe
Gelegenheitsnutzer (z. B. Verwaltung)Textentwürfe, Recherche mit ChatbotsGrundlagen: Funktionsweise, Grenzen, Datenschutz, interne Regeln
Intensive Anwender (z. B. Marketing, Vertrieb)Tägliche Content- und Datenarbeit mit KIVertieft: Prompting, Qualitätskontrolle, Urheberrecht, Tool-Spezifika
Fachverantwortliche (z. B. HR mit KI-Screening)Einsatz von (ggf. Hochrisiko-)KI in EntscheidungenUmfassend: Betreiberpflichten, menschliche Aufsicht, Bias-Erkennung
Führungskräfte / KI-BeauftragteAuswahl, Einführung, Governance von KIStrategisch: Rechtsrahmen, Risikomanagement, Schulungskonzeption

Schritt 3: Schulungsformate festlegen

Für Gelegenheitsnutzer können strukturierte interne Unterweisungen mit dokumentierten Inhalten genügen. Die Verordnung schreibt weder ein Zertifikat noch ein bestimmtes Format vor. Für intensive Anwender, Fachverantwortliche und KI-Beauftragte sind zertifizierte externe Weiterbildungen aber der belastbarere Weg: Sie liefern geprüfte, aktuelle Inhalte und – entscheidend – einen Nachweis von neutraler Stelle. Achten Sie darauf, dass das Format zum Einsatzkontext passt (Artikel 4 verlangt genau diese Kontextberücksichtigung) und dass am Ende ein anerkanntes Zertifikat steht, etwa von einem AZAV-zertifizierten Träger mit IHK-Abschluss.

Schritt 4: Dokumentation und Nachweise aufbauen

Jede Maßnahme ist nur so viel wert wie ihr Beleg. Archivieren Sie Teilnahmebescheinigungen, Zertifikate, Schulungsinhalte und Termine zentral – idealerweise verknüpft mit Ihrer KI-Inventur und einer schriftlichen KI-Richtlinie. Was genau hineingehört, zeigt die Checkliste im nächsten Abschnitt.

Schritt 5: Auffrischung fest einplanen

Definieren Sie Anlässe, die eine Nachschulung auslösen: Einführung neuer KI-Systeme, wesentliche Funktionsänderungen bestehender Tools, neue Einsatzzwecke, Rechtsänderungen und Onboarding neuer Mitarbeitender. Ergänzend empfiehlt sich ein fester Turnus (z. B. jährliche Kurz-Auffrischung), damit die Kompetenz nachweisbar aktuell bleibt.

Dokumentationspflicht: So sieht ein Audit-fähiger Nachweis aus

Die Verordnung schreibt kein Formular vor – im Streitfall oder Audit tragen Sie aber die Darlegungslast. Ein belastbares Schulungsdossier enthält:

  • KI-Inventar: Liste der eingesetzten KI-Systeme mit Einsatzzweck, Datenarten und Nutzerkreis
  • Rollen- und Bedarfsanalyse: Wer braucht welches Kompetenzniveau und warum (siehe Tabelle oben)
  • Schulungskonzept: Inhalte, Formate, Anbieter, Umfang je Rolle – inklusive Begründung der Angemessenheit
  • Teilnahmenachweise: Zertifikate und Bescheinigungen pro Person, mit Datum, Inhalt und Umfang
  • KI-Richtlinie: Interne Regeln zur KI-Nutzung (erlaubte Tools, Datenfreigaben, Prüfpflichten), von den Beschäftigten nachweisbar zur Kenntnis genommen
  • Auffrischungsplan: Definierte Trigger und Turnus für Nachschulungen, plus Historie bereits erfolgter Auffrischungen
  • Verantwortlichkeit: Benannte Person oder Stelle, die das Thema KI-Kompetenz im Unternehmen steuert

Wer diese sieben Punkte vorlegen kann, hat die „Maßnahmen zur Unterstützung der KI-Kompetenz" dokumentiert – mehr verlangt Artikel 4 nicht.

Der Weg, den kaum jemand kennt: die Schulungspflicht staatlich gefördert erfüllen

Hier liegt der größte Hebel – und er fehlt in praktisch jedem Compliance-Ratgeber: Eine KI-Weiterbildung, die weit über die von Artikel 4 verlangten Mindestmaßnahmen hinausgeht, kann der Staat weitgehend bezahlen. Über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) fördert die Agentur für Arbeit die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeiten sich durch den Strukturwandel verändern – und der KI-Wandel ist der Strukturwandel schlechthin.

Die Fördersätze richten sich nach der Betriebsgröße:

BetriebsgrößeLehrgangskostenLohnkostenzuschuss während der Weiterbildung
Unter 50 Beschäftigtebis zu 100 %bis zu 75 %
50 bis 499 Beschäftigtebis zu 50 %bis zu 50 %
500 und mehr Beschäftigtebis zu 25 %bis zu 25 %

Ein Rechenbeispiel: Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten schult fünf Mitarbeitende in einer zertifizierten KI-Weiterbildung. Statt einer eintägigen Pflichtschulung, die nur das Nötigste abdeckt, erhalten sie eine mehrwöchige Qualifizierung – von Prompt Engineering über KI-gestützte Prozesse bis zu Recht und Datenschutz – und der Betrieb zahlt im besten Fall: nichts für den Lehrgang, plus er bekommt bis zu 75 % der Lohnkosten für die Schulungszeit erstattet. Der Artikel-4-Nachweis entsteht dabei als Nebenprodukt in seiner stärksten Form – als Zertifikat eines zertifizierten Trägers.

Die wichtigsten Voraussetzungen: Die Weiterbildung umfasst mehr als 120 Stunden, findet bei einem AZAV-zertifizierten Träger statt, und der Berufsabschluss bzw. die letzte vergleichbar geförderte Weiterbildung der Teilnehmenden liegt in der Regel mindestens zwei Jahre zurück. Wichtig für den Antrag: Maßnahmen, zu denen ein Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, sind nach § 82 SGB III nicht förderfähig. Begründen Sie die Weiterbildung deshalb nicht als Pflichtunterweisung, sondern als das, was sie ist: eine mehrwöchige Qualifizierung, die weit über das von Artikel 4 verlangte Minimum hinausgeht und die Beschäftigten für den Strukturwandel qualifiziert. Die Bewilligung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit – eine Garantie gibt es nicht, aber mit sauberer Antragsvorbereitung stehen die Chancen gut. Wie die Förderung im Detail funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Qualifizierungschancengesetz; alle Leistungen für Arbeitgeber finden Sie unter Förderungen für Unternehmen.

Wir übernehmen die Förderprüfung und die komplette Antragstellung kostenlos – finanziert durch die Bildungsträger, nicht durch Sie.

FAQ

Ist eine KI-Schulung für Unternehmen wirklich gesetzlich verpflichtend? Ja. Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet seit dem 2. Februar 2025 alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen – seit Juli 2026 in neuer Fassung ohne vorgeschriebenes Kompetenzniveau. Eine bestimmte Schulungsform ist nicht vorgeschrieben – nachweisbare Maßnahmen sind es schon.

Gilt die KI-Schulungspflicht auch für kleine Unternehmen und Selbstständige mit Angestellten? Ja, Artikel 4 kennt keine Ausnahme nach Größe oder Branche. Gerade kleine Betriebe profitieren dafür von den höchsten Fördersätzen: bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss über das Qualifizierungschancengesetz.

Reicht eine interne Einweisung durch Kollegen? Für gelegentliche, risikoarme Nutzung kann eine strukturierte, dokumentierte interne Unterweisung genügen. Riskant wird es ohne Struktur und Nachweis: Im Streitfall lässt sich dann kaum belegen, dass überhaupt Maßnahmen ergriffen wurden. Für intensive Nutzer und Fachverantwortliche ist ein Zertifikat eines zertifizierten Trägers der belastbare Weg.

Drohen Bußgelder, wenn wir nicht schulen? Artikel 4 selbst hat keinen eigenen Bußgeldtatbestand – weder in der Verordnung noch im deutschen KI-MIG. Fehlende KI-Kompetenz kann aber bei Verstößen gegen andere Pflichten der Verordnung in die Bußgeldbemessung einfließen und schwächt Ihre Position bei Haftungsfällen, Audits und Ausschreibungen. Seit Juli 2026 ist zudem die Bundesnetzagentur als nationale KI-Aufsicht arbeitsfähig.

Wie oft müssen KI-Schulungen wiederholt werden? Die Verordnung nennt keine festen Intervalle. Maßstab ist, dass die Entwicklung der Kompetenz fortlaufend unterstützt wird: Bei neuen KI-Systemen, wesentlichen Funktionsänderungen, neuen Einsatzzwecken und für neue Mitarbeitende sollte nachgeschult werden – ergänzt um einen festen Auffrischungsturnus.

Was kostet die Erfüllung der Schulungspflicht? Im besten Fall fast nichts: Bei Betrieben unter 50 Beschäftigten übernimmt die Agentur für Arbeit über das Qualifizierungschancengesetz bis zu 100 % der Lehrgangskosten einer förderfähigen KI-Weiterbildung, dazu bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss für die Schulungszeit. Auch unsere Förderberatung und Antragstellung sind für Sie kostenlos.

Wie dokumentiere ich KI-Schulungen für die Aufsichtsbehörde? Ein festes Formular gibt es nicht. Belastbar ist ein Nachweis aus sieben Bausteinen: KI-Inventar, Rollen- und Bedarfsanalyse, Schulungskonzept, Teilnahmenachweise pro Person, interne KI-Richtlinie, Auffrischungsplan und eine benannte verantwortliche Person. Details stehen oben im Abschnitt zur Dokumentation.

Wie setzt man eine KI-Schulung im Unternehmen intern um? In fünf Schritten: KI-Inventur durchführen, Rollen clustern und den Schulungsbedarf ableiten, passende Formate festlegen, Nachweise dokumentieren und Auffrischungen fest einplanen. Für Gelegenheitsnutzer kann eine strukturierte interne Unterweisung genügen, für intensive Nutzung empfiehlt sich eine zertifizierte Weiterbildung.

Quellen: Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act), Art. 3, 4, 26, 99, 113 – EUR-Lex · Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus, Neufassung Art. 4) – EUR-Lex · KI-MIG (BGBl. 2026 I Nr. 223) · Europäische Kommission: AI Literacy – Fragen & Antworten · Bundesnetzagentur: Künstliche Intelligenz / KI-Verordnung · Agentur für Arbeit: Weiterbildungsförderung für Beschäftigte (Qualifizierungschancengesetz)

Stand: Oktober 2026

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Förder24 RedaktionRedaktion

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