Was ist das Qualifizierungsgeld und wer bekommt es?
Das Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit. Beschäftigte erhalten während einer Weiterbildung 60 % (mit Kind 67 %) des ausfallenden Nettoentgelts, wenn ihr Betrieb vom Strukturwandel betroffen ist. Mindestens 20 % der Belegschaft müssen Qualifizierungsbedarf haben, in Betrieben unter 250 Beschäftigten 10 %. Den Antrag stellt der Arbeitgeber, der auch die Lehrgangskosten trägt.
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Genutzt wird es kaum: Laut Bundesregierung haben es von April 2024 bis Dezember 2025 nur rund 350 Beschäftigte bezogen. Dieser Leitfaden zeigt Arbeitgebern, wann sich die Leistung trotz hoher Hürden lohnt und wann das Qualifizierungschancengesetz besser passt.
Was ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld ist ein Lohnersatz für die Zeit, in der Beschäftigte für eine Weiterbildung freigestellt sind. Es funktioniert wie das Kurzarbeitergeld. Das Ziel ist, Beschäftigte zu halten, deren Tätigkeit sich durch den Strukturwandel verändert oder durch Technologien ersetzt werden könnte, statt ihnen zu kündigen.
Rechtsgrundlage sind die §§ 82a bis 82c SGB III. Seit dem Start am 1. April 2024 wurden sie nicht geändert. Das Qualifizierungsgeld ist eine Ermessensleistung: Auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Rechtsanspruch. Die Agentur für Arbeit prüft, ob die Weiterbildung zum festgestellten Bedarf passt und ob die Prognose zur Weiterbeschäftigung nachvollziehbar ist.
Typische Treiber sind laut Bundesagentur für Arbeit Digitalisierung und Dekarbonisierung; auf bestimmte Branchen ist die Leistung nicht beschränkt.
Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Für das Qualifizierungsgeld müssen betriebliche, persönliche und maßnahmebezogene Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Die folgende Tabelle fasst sie nach § 82a SGB III und dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit (Fassung 09/2026) zusammen.
| Bereich | Voraussetzung |
|---|---|
| Qualifizierungsbedarf | strukturwandelbedingt, bei mindestens 20 % der Beschäftigten, bei weniger als 250 Beschäftigten bei 10 %. Auszubildende, Praktikanten und Minijobber zählen nicht mit. |
| Regelung im Betrieb | Betriebsvereinbarung oder betriebsbezogener Tarifvertrag über den Bedarf, die Beschäftigungsperspektive und die Nutzung des Qualifizierungsgeldes. Bei weniger als 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers. |
| Finanzierung | Der Arbeitgeber trägt die Weiterbildungskosten. Beschäftigte dürfen nicht beteiligt werden, Dritte schon, zum Beispiel ein Landesprogramm. |
| Beschäftigte | ungekündigtes Arbeitsverhältnis, in den letzten 4 Jahren kein Qualifizierungsgeld bezogen, schriftliche Zustimmung zur Teilnahme |
| Weiterbildung | mehr als 120 Stunden, nicht nur eine kurze Anpassung an den Arbeitsplatz und keine überwiegend betriebsspezifischen Inhalte. Die Höchstdauer entspricht einer Vollzeitumschulung nach § 180 Abs. 4 SGB III. |
| Bildungsträger | nach AZAV zugelassen. Eine Zulassung der einzelnen Maßnahme ist nicht nötig. |
Zwei Punkte werden oft übersehen. Erstens: Ab 10 Beschäftigten brauchen Sie eine Betriebsvereinbarung, also einen Betriebsrat, oder einen betriebsbezogenen Tarifvertrag. Ein Betrieb mit 40 Beschäftigten ohne Betriebsrat und ohne Tarifbindung kann die Voraussetzung deshalb nach unserer Einschätzung kaum erfüllen. Zweitens: Laut den FAQ der Bundesagentur muss die Vereinbarung regeln, dass während der Weiterbildung kein Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht. Nur dann fällt Entgelt aus, das ersetzt werden kann.
Den festgestellten Anteil der Betroffenen müssen Sie nur einmal nachweisen. Er gilt drei Jahre ab dem Antrag.
Was ist ausgeschlossen?
- Schulungen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, etwa zum Arbeitsschutz oder zur Hygiene
- dieselbe Person gleichzeitig mit einer Förderung nach § 82 SGB III (Qualifizierungschancengesetz)
- Aufstiegsfortbildungen, die nach dem AFBG förderfähig sind. Ausnahme: die erste Stufe zum Berufsspezialisten, wenn sie vor dem 1. April 2028 beginnt.
- Tage mit Urlaubsentgelt, der Bezug von Krankengeld, eine volle Altersrente sowie versicherungsfreie Beschäftigte
Wie hoch ist das Qualifizierungsgeld?
Das Qualifizierungsgeld beträgt 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 %. Die Differenz ergibt sich aus dem Soll-Entgelt, also dem Brutto ohne Weiterbildung, und dem fiktiven Ist-Entgelt, also dem Brutto mit weiterbildungsbedingtem Ausfall.
Maßgeblich ist der letzte Abrechnungsmonat, der spätestens drei Monate vor Beginn abgerechnet wurde. Der Betrag wird einmal festgesetzt und gilt für die gesamte Maßnahme. Den Ausfall berechnet die Bundesagentur als Durchschnitt: Gesamtstunden der Maßnahme geteilt durch die Zahl der Monate. Abgelesen werden die Werte aus der Kug-Tabelle 2026 der Bundesagentur. Sie gilt auch für das Qualifizierungsgeld.
Beispiel: Rechnung mit der Kug-Tabelle 2026
Beispiel: Eine Sachbearbeiterin verdient 3.600 € brutto bei 40 Wochenstunden, hat Steuerklasse I und keine Kinder. Sie besucht eine KI-Weiterbildung mit 240 Stunden über 6 Monate, also durchschnittlich 40 Stunden im Monat.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Soll-Entgelt | 3.600 € → Tabellenwert 1.466,95 € |
| Ist-Entgelt (rund 133 von 173 Monatsstunden bezahlt) | ca. 2.769 €, gerundet 2.760 € → Tabellenwert 1.177,25 € |
| Qualifizierungsgeld pro Monat | 289,70 € |
| Qualifizierungsgeld für 6 Monate | 1.738,20 € |
| Mit Kind (67 %) | 323,50 € pro Monat |
| Bei voller Freistellung (Ist-Entgelt 0 €) | 1.466,95 €, mit Kind 1.638,10 € |
Die Werte sind vereinfacht. Verbindlich ist die Berechnung in der Abrechnungsliste zum Antrag.
Was kostet das Qualifizierungsgeld den Arbeitgeber?
Das Qualifizierungsgeld spart Ihnen den Lohn für die Weiterbildungszeit. Die übrigen Kosten bleiben beim Arbeitgeber:
- Lehrgangskosten: Kursgebühren, Prüfungsgebühren und Lernmittel tragen Sie selbst. Die Agentur übernimmt nur behinderungsbedingte Mehraufwendungen.
- Sozialversicherung: Auf 80 % der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt zahlen Sie die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein. Im Beispiel sind das rund 665 € Bemessungsgrundlage, bei rund 39,7 % Beitragssatz (mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag 2026) etwa 264 € im Monat. Bei voller Freistellung wären es rund 1.143 €. Die Agentur erstattet diese Beiträge nicht.
- Verwaltung: Sie berechnen und zahlen das Qualifizierungsgeld kostenlos aus; die Agentur erstattet es monatlich im Nachhinein.
Sie dürfen das Qualifizierungsgeld aufstocken. Die Aufstockung wird nicht angerechnet, solange Qualifizierungsgeld, Aufstockung und Ist-Entgelt zusammen das Soll-Entgelt nicht übersteigen. Anders als das Qualifizierungsgeld ist die Aufstockung aber beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
Für Arbeitnehmer: Was ändert sich beim Netto?
Für Beschäftigte ist das Qualifizierungsgeld steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Beträgt es mehr als 410 € im Jahr, ist eine Steuererklärung Pflicht (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, ein späteres Arbeitslosengeld sinkt nicht. Nebeneinkommen bleibt bis 165 € im Monat anrechnungsfrei.
Qualifizierungsgeld beantragen: Schritt für Schritt
Das Qualifizierungsgeld beantragt ausschließlich der Arbeitgeber, und zwar schriftlich vor Beginn der Maßnahme. Die Bundesagentur empfiehlt, den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn zu stellen. Rückwirkend wird nichts gezahlt.
Schritt 1: Beratung beim Arbeitgeber-Service
Klären Sie mit dem Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur für Arbeit, ob Ihr Qualifizierungsbedarf als strukturwandelbedingt anerkannt werden kann. Die Hotline ist kostenlos: 0800 4 5555 20. Zuständig ist die Agentur am Sitz der Personalabteilung.
Schritt 2: Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag abschließen
Halten Sie fest, welche Bereiche betroffen sind, welche Weiterbildungen geplant sind und warum sie die Beschäftigung sichern. Eine nachvollziehbare Prognose reicht aus. Regeln Sie auch, dass während der Weiterbildung kein Entgeltanspruch besteht.
Schritt 3: Weiterbildung und Bildungsträger festlegen
Wählen Sie einen nach AZAV zugelassenen Träger und eine Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden. Die Stunden müssen nicht am Stück liegen, auch Onlineformate sind möglich. Mehrere Beschäftigte mit gleichem Inhalt und Zeitraum laufen über einen Antrag.
Schritt 4: Unterlagen einreichen
- Antrag auf Qualifizierungsgeld
- Abrechnungsliste (Anlage zum Leistungsantrag)
- Teilnehmerliste
- je Teilnehmerin oder Teilnehmer die „Erklärung zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme" (BA I FW 82) mit Unterschrift
- Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder schriftliche Erklärung
Mit einem Konto für die eServices der Bundesagentur können Sie die Unterlagen hochladen.
Schritt 5: Auszahlen und abrechnen
Nach der Bewilligung zahlen Sie monatlich aus und melden Änderungen wie Urlaub oder Nebeneinkommen per Veränderungsmitteilung. In Folgeanträgen geben Sie an, wie viele Beschäftigte abgeschlossen haben und noch im Betrieb sind.
Qualifizierungsgeld und Kurzarbeit
Qualifizierungsgeld und Kurzarbeitergeld lassen sich nur eingeschränkt kombinieren. Während einer geförderten Weiterbildung gibt es kein Kurzarbeitergeld, außer das Qualifizierungsgeld wird für eine Teilzeitmaßnahme neben der Beschäftigung gezahlt (§ 98 Abs. 3 SGB III).
Kommen Beschäftigte direkt aus der Kurzarbeit, zählt das Entgelt ohne Arbeitsausfall (§ 82b Abs. 4 SGB III); der Betrag sinkt also nicht.
Qualifizierungsgeld vs. Qualifizierungschancengesetz
Der wichtigste Unterschied: Das Qualifizierungsgeld ersetzt Lohn, das Qualifizierungschancengesetz bezuschusst Lehrgangs- und Lohnkosten. Für dieselbe Person gibt es nur eines von beiden, für verschiedene Beschäftigte im selben Betrieb beide parallel.
| Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) | Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) | |
|---|---|---|
| Leistung | 60 / 67 % der Nettoentgeltdifferenz an die Beschäftigten | Zuschuss zu Lehrgangskosten und Lohn an den Arbeitgeber |
| Lehrgangskosten | trägt der Arbeitgeber zu 100 % | bis 100 % (unter 50 Beschäftigte), 50 % (50–499), 25 % (ab 500) übernimmt die Agentur |
| Lohn während der Weiterbildung | Ersatz durch die Agentur, Arbeitgeber zahlt SV-Beiträge allein | voll weiter, Zuschuss bis 75 / 50 / 25 % |
| Hürde im Betrieb | Strukturwandel, 20 % bzw. 10 % betroffen, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag | keine Quote, keine Vereinbarung nötig |
| Wartezeit für Beschäftigte | 4 Jahre seit letztem Qualifizierungsgeld | in der Regel 2 Jahre seit Abschluss oder letzter Förderung |
| Mindestumfang | mehr als 120 Stunden, Trägerzulassung genügt | mehr als 120 Stunden, Träger und Maßnahme zugelassen |
| Rechtsnatur | Ermessen | Ermessen |
Für Arbeitgeber: Welche Förderung passt?
- Kleiner und mittlerer Betrieb, einzelne Teams: Das Qualifizierungschancengesetz ist fast immer günstiger, weil es auch die Kursgebühren übernimmt.
- Großbetrieb ab 500 Beschäftigten mit Betriebsrat, ganze Bereiche im Umbruch: Hier kann das Qualifizierungsgeld wirtschaftlicher sein. Das Qualifizierungschancengesetz zahlt dort nur noch bis zu 25 %, der Lohnersatz dagegen unabhängig von der Betriebsgröße.
Alle Details zum Zuschussmodell lesen Sie im Beitrag Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt. Wie Sie Freistellungen organisieren, zeigt Weiterbildung während der Arbeitszeit.
Kostenlose KI-Weiterbildung für Ihr Team
Wenn Sie KI-Kompetenzen in einzelnen Abteilungen aufbauen wollen, ist meist das Qualifizierungschancengesetz der passende Weg: Je nach Betriebsgröße übernimmt die Agentur bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Lohns. Seit Februar 2025 verlangt außerdem Artikel 4 des EU AI Act Maßnahmen zur KI-Kompetenz Ihrer Beschäftigten. Mehr dazu lesen Sie unter KI-Schulung als Pflicht im EU AI Act.
- Für Arbeitgeber: Förderungen für Unternehmen – wir prüfen kostenlos, welcher Förderweg passt, und übernehmen den Antrag. Die Kurse führen AZAV-zertifizierte Partner-Bildungsträger durch.
- Für Beschäftigte: KI-Weiterbildung für Arbeitnehmer
- Für Arbeitsuchende: KI-Weiterbildung mit Bildungsgutschein
Häufige Fragen (FAQ)
Wer bekommt Qualifizierungsgeld? Beschäftigte in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, deren Betrieb strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf hat und die Voraussetzungen von § 82a SGB III erfüllt. Den Antrag stellt immer der Arbeitgeber, die Beschäftigten stimmen schriftlich zu.
Wann hat man Anspruch auf Qualifizierungsgeld? Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Das Qualifizierungsgeld ist eine Ermessensleistung, über die die Agentur für Arbeit entscheidet, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie lange wird Qualifizierungsgeld gezahlt? Für die Dauer der Weiterbildung, höchstens so lange wie eine Vollzeitumschulung nach § 180 Abs. 4 SGB III, die gegenüber der Ausbildung um mindestens ein Drittel verkürzt ist.
Braucht man einen Betriebsrat? Ab 10 Beschäftigten ist eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag nötig. Ohne Betriebsrat bleibt nur der Tarifvertrag. Unter 10 Beschäftigten genügt eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers.
Muss der Kurs AZAV-zertifiziert sein? Der Bildungsträger muss nach AZAV zugelassen sein, die einzelne Maßnahme nicht. Das ist ein Unterschied zum Qualifizierungschancengesetz.
Kann ich Qualifizierungsgeld und Qualifizierungschancengesetz kombinieren? Für dieselbe Person nicht. Für verschiedene Beschäftigte im selben Betrieb können Sie beide Förderungen parallel nutzen.
Ist das Qualifizierungsgeld steuerpflichtig? Nein, es ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Quellen: § 82a SGB III · § 82b SGB III · § 82c SGB III · § 323 SGB III · Merkblatt Qualifizierungsgeld der Bundesagentur für Arbeit (09/2026) · Bundesagentur für Arbeit: FAQ Qualifizierungsgeld · Kug-Tabelle 2026 · Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/5771 vom 05.05.2026 · § 32b EStG
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich ist die Entscheidung Ihrer Agentur für Arbeit.


