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Qualifizierungsgeld vs. Qualifizierungschancengesetz: Welche Förderung passt zu Ihrem Unternehmen?

Förder24 Redaktion · Redaktion · 14. August 2026

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Beide Instrumente fördern die Weiterbildung Beschäftigter, aber unterschiedlich: Das Qualifizierungschancengesetz bezuschusst Lehrgangs- und Lohnkosten prozentual je nach Betriebsgröße, das Qualifizierungsgeld ersetzt 60 bis 67 % des Nettoentgelts in strukturwandelbetroffenen Betrieben. Für die meisten KMU ist das QCG die wirtschaftlichere Wahl.

Seit April 2024 gibt es mit dem Qualifizierungsgeld ein zweites großes Förderinstrument für die Weiterbildung Beschäftigter – neben dem etablierten Qualifizierungschancengesetz (QCG). Beide laufen über die Agentur für Arbeit, funktionieren aber grundverschieden. Dieser Vergleich zeigt, welches Instrument zu welchem Betrieb passt.

Qualifizierungsgeld oder Qualifizierungschancengesetz – was passt zu Ihrem Unternehmen?
Das Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ist eine Entgeltersatzleistung für strukturwandelbetroffene Betriebe: Die Agentur für Arbeit zahlt Beschäftigten während der Weiterbildung 60 % (mit Kind 67 %) des entfallenden Nettoentgelts – die Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber selbst. Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) funktioniert umgekehrt: Es bezuschusst Lehrgangskosten (bis zu 100 %) und Lohnkosten (bis zu 75 %) und steht allen Betrieben offen. Für die meisten KMU ist das QCG die wirtschaftlichere Wahl; das Qualifizierungsgeld lohnt sich vor allem bei der Transformation ganzer Belegschaftsteile.

Was ist das Qualifizierungsgeld?

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung nach dem Vorbild des Kurzarbeitergelds, eingeführt zum 1. April 2024 mit § 82a SGB III. Es richtet sich an Betriebe, in denen der Strukturwandel – etwa durch Digitalisierung oder KI – Arbeitsplätze gefährdet, die Beschäftigten aber durch Weiterbildung gehalten werden sollen.

Der Mechanismus: Beschäftigte werden für die Weiterbildung ganz oder teilweise freigestellt. Für die ausgefallene Arbeitszeit zahlt die Agentur für Arbeit 60 % des entfallenden Nettoentgelts, mit Kind 67 %. Der Arbeitgeber kann freiwillig aufstocken – und trägt dafür die Lehrgangskosten vollständig selbst.

Qualifizierungsgeld: Voraussetzungen im Überblick

Die Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld sind deutlich enger als beim QCG. Erforderlich sind im Wesentlichen:

  • Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf für einen wesentlichen Teil der Belegschaft: mindestens 20 % der Beschäftigten, in Betrieben unter 250 Beschäftigten mindestens 10 %
  • Betriebsvereinbarung oder betriebsbezogener Tarifvertrag mit Weiterbildungsregelungen; ausgenommen sind nur Kleinstbetriebe unter 10 Beschäftigten
  • Weiterbildung mit mehr als 120 Stunden bei einem AZAV-zugelassenen Träger
  • Die Qualifizierung geht über eine reine Anpassung an den aktuellen Arbeitsplatz hinaus und sichert die Weiterbeschäftigung im selben Betrieb

Eine Begrenzung nach Betriebsgröße gibt es nicht, und die Maßnahme kann bis zu 3,5 Jahre dauern – interessant für langfristige Transformationsprojekte.

Wer zahlt was beim Qualifizierungsgeld?

Die Agentur für Arbeit finanziert den Entgeltersatz, der Arbeitgeber alles andere. Er berechnet das Qualifizierungsgeld, zahlt es aus und bekommt es monatlich erstattet. Lehrgangskosten, Prüfungsgebühren und Lernmittel bleiben beim Arbeitgeber – schnell mehrere Tausend Euro pro Person.

Beispielrechnung: So hoch ist das Qualifizierungsgeld

Vereinfachtes Beispiel: Ein Beschäftigter mit 2.500 € Nettoentgelt wird vollständig freigestellt. Das Qualifizierungsgeld beträgt rund 1.500 € monatlich (60 %) bzw. rund 1.675 € (67 % mit Kind).

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III, seit 2019) ist das Standard-Förderinstrument für die Weiterbildung Beschäftigter – offen für alle Branchen und Betriebsgrößen. Statt Entgeltersatz gibt es Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten, gestaffelt nach Betriebsgröße: bei unter 50 Beschäftigten bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % des Lohns, bei 50–499 Beschäftigten jeweils bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigten bis zu 25 %.

Die Beschäftigten erhalten durchgehend ihr volles Gehalt. Voraussetzungen: Berufsabschluss bzw. letzte geförderte Weiterbildung liegen in der Regel mehr als 4 Jahre zurück, der Kurs umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten und findet bei einem AZAV-zertifizierten Träger statt. Alle Details lesen Sie im Beitrag Qualifizierungschancengesetz erklärt.

Qualifizierungsgeld oder Qualifizierungschancengesetz: der direkte Vergleich

Beide Instrumente schließen sich für dieselbe Maßnahme aus – die Tabelle zeigt die Unterschiede auf einen Blick:

KriteriumQualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)
Seit20191. April 2024
Zielgruppealle Betriebe und Branchenstrukturwandelbetroffene Betriebe mit Qualifizierungsbedarf für wesentliche Belegschaftsteile
LeistungZuschüsse zu Lehrgangs- und LohnkostenEntgeltersatz: 60/67 % des entfallenden Nettoentgelts
Lehrgangskostenbis zu 100 % gefördert (nach Betriebsgröße gestaffelt)trägt der Arbeitgeber vollständig
Gehalt der Beschäftigtenläuft voll weiter (Arbeitgeber erhält bis zu 75 % Zuschuss)reduziert auf 60/67 %, Aufstockung möglich
Zentrale VoraussetzungenAbschluss/letzte Förderung i. d. R. >4 Jahre her, >120 UE, AZAV-TrägerStrukturwandel-Betroffenheit (20 % bzw. 10 % der Belegschaft), Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag, >120 Stunden, AZAV-Träger
Betriebsvereinbarung nötig?neinja (Ausnahme: Betriebe unter 10 Beschäftigten)
VerfahrenAntrag des Arbeitgebers vor KursbeginnAntrag des Arbeitgebers; Auszahlung durch ihn, monatliche Erstattung durch die Agentur
Typischer Einsatzgezielte Qualifizierung einzelner Teams (z. B. KI-Kompetenzen)großflächige, mehrjährige Transformation ganzer Belegschaften

Welches Instrument für welchen Betrieb? Drei Praxis-Szenarien

Faustregel: Je kleiner der Betrieb und je gezielter die Qualifizierung, desto klarer spricht die Rechnung für das QCG. Drei typische Konstellationen:

Szenario 1: Agentur mit 30 Beschäftigten will KI-Kompetenzen aufbauen

Hier ist das Qualifizierungschancengesetz praktisch konkurrenzlos: Bei unter 50 Beschäftigten sind bis zu 100 % der Lehrgangskosten und bis zu 75 % der Lohnkosten förderfähig. Für das Qualifizierungsgeld fehlt es meist schon an Betriebsvereinbarung und Strukturwandel-Nachweis – und der Arbeitgeber müsste alle Lehrgangskosten selbst tragen.

Szenario 2: Industriebetrieb mit 800 Beschäftigten im Umbruch

Ein Automobilzulieferer muss über Jahre ganze Produktionsbereiche umqualifizieren, tarifliche Weiterbildungsregelungen bestehen bereits. Hier zeigt das Qualifizierungsgeld seine Stärken: Beim QCG gäbe es ab 500 Beschäftigten nur noch bis zu 25 % Zuschuss – der Entgeltersatz fließt dagegen unabhängig von der Betriebsgröße, bis zu 3,5 Jahre lang. Die selbst getragenen Lehrgangskosten wiegen hier weniger als der Lohnausfall.

Szenario 3: Mittelständler mit 200 Beschäftigten, einzelne Abteilungen betroffen

Über das QCG erhält der Betrieb bis zu 50 % der Lehrgangs- und Lohnkosten – solide, aber keine Vollförderung. Trotzdem bleibt das QCG meist die bessere Wahl: Für das Qualifizierungsgeld müssten mindestens 20 % der Belegschaft (hier: 40 Personen) strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben und eine Betriebsvereinbarung existieren. Erst bei großflächiger, langfristiger Umschulung lohnt der Wechsel.

Antragswege kompakt: So beantragen Sie beide Förderungen

Beide Instrumente beantragt der Arbeitgeber vor Beginn der Maßnahme bei der Agentur für Arbeit. Erste Anlaufstelle ist jeweils der Arbeitgeber-Service (Hotline 0800 4 5555 20).

Antragsweg Qualifizierungschancengesetz

  1. Beratung durch den Arbeitgeber-Service
  2. Weiterbildung bei einem AZAV-zertifizierten Träger auswählen (>120 Unterrichtseinheiten)
  3. Antrag mit Kursunterlagen vor Kursbeginn einreichen
  4. Nach Bewilligung: Kursstart, Abrechnung der Zuschüsse über die Agentur

Antragsweg Qualifizierungsgeld

  1. Beratung durch den Arbeitgeber-Service, Klärung der Strukturwandel-Betroffenheit
  2. Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag mit Weiterbildungsregelungen abschließen bzw. nachweisen
  3. Antrag vor Beginn der Weiterbildung stellen, Qualifizierungsbedarf darlegen
  4. Nach Bewilligung: Arbeitgeber zahlt das Qualifizierungsgeld aus und rechnet monatlich mit der Agentur ab

Praxis-Tipp: Planen Sie mehrere Wochen Vorlauf ein – ohne Bewilligung vor Kursbeginn gibt es keine Förderung. Wie sich die Weiterbildung in den Arbeitsalltag einfügt, lesen Sie unter Weiterbildung während der Arbeitszeit.

Lassen sich beide Instrumente kombinieren?

Nicht für dieselbe Person und Maßnahme – die Förderungen schließen sich gegenseitig aus. Ein Betrieb kann aber parallel beide Wege nutzen: etwa das Qualifizierungsgeld für die Umschulung der Produktion und das QCG für die KI-Qualifizierung der Verwaltung. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung nach Personen und Maßnahmen im Antrag.

Typische Missverständnisse

  • „Das Qualifizierungsgeld ist neuer, also besser." Für die gezielte Qualifizierung einzelner Teams ist das QCG fast immer wirtschaftlicher.
  • „Beim Qualifizierungsgeld ist die Weiterbildung kostenlos." Nein – die Agentur ersetzt nur Entgelt, die Lehrgangs- und Prüfungskosten trägt der Arbeitgeber.
  • „Das QCG ist nur etwas für Großunternehmen." Das Gegenteil stimmt: Je kleiner der Betrieb, desto höher die Fördersätze.
  • „Beide Förderungen sind ein Rechtsanspruch." Beide sind Ermessensleistungen der Agentur für Arbeit; eine gute Antragsbegründung entscheidet mit.

Übrigens: Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 des EU AI Act Unternehmen, die KI einsetzen, zu nachweisbarer KI-Kompetenz der Beschäftigten – mehr dazu unter KI-Schulung als Pflicht im EU AI Act.

FAQ

Kann ich Qualifizierungsgeld und Qualifizierungschancengesetz kombinieren? Nicht für dieselbe Maßnahme und Person – die Instrumente schließen sich aus. Für unterschiedliche Beschäftigtengruppen und Maßnahmen kann ein Betrieb beide Wege parallel nutzen.

Erhalten Beschäftigte beim Qualifizierungsgeld ihr volles Gehalt? Nein. Es ersetzt 60 % (mit Kind 67 %) des durch die Freistellung entfallenden Nettoentgelts; der Arbeitgeber kann freiwillig aufstocken. Beim QCG läuft das Gehalt dagegen voll weiter.

Welche Voraussetzungen gelten für das Qualifizierungsgeld? Strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf für mindestens 20 % der Belegschaft (unter 250 Beschäftigten: 10 %), eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag mit Weiterbildungsregelungen sowie eine Weiterbildung über 120 Stunden bei einem AZAV-Träger.

Gibt es das Qualifizierungsgeld auch für kleine Betriebe? Formal ja – eine Größenbeschränkung gibt es nicht, und Betriebe unter 10 Beschäftigten brauchen keine Betriebsvereinbarung. Praktisch ist das QCG für kleine Betriebe fast immer attraktiver, weil es zusätzlich die Lehrgangskosten bis zu 100 % übernimmt.

Ist das Qualifizierungsgeld steuerpflichtig? Es ist steuerfrei, unterliegt aber wie das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

Wer stellt den Antrag – Arbeitgeber oder Beschäftigte? In beiden Fällen der Arbeitgeber, vor Beginn der Maßnahme. Beschäftigte müssen der Teilnahme zustimmen, stellen aber keinen eigenen Antrag.

Quellen: Bundesagentur für Arbeit – Qualifizierungsgeld · Bundesagentur für Arbeit – Förderung von Weiterbildung · § 82a SGB III

Stand: Juli 2026

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