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Weiterbildung während der Arbeitszeit: Ihre Möglichkeiten + Argumente fürs Chef-Gespräch

Förder24 Redaktion · Redaktion · 20. August 2026

Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

Über das Qualifizierungschancengesetz können Sie sich während der Arbeitszeit weiterbilden – bei vollem Gehalt und ohne eigene Kosten. Ihr Arbeitgeber muss zustimmen, wird aber massiv entlastet: Die Agentur für Arbeit übernimmt bis zu 100 % der Kurskosten und erstattet bis zu 75 % Ihres Lohns.

Habe ich Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit gibt es nicht – aber einen starken Förderweg: das Qualifizierungschancengesetz (QCG, § 82 SGB III). Stimmt Ihr Arbeitgeber zu, bilden Sie sich während der regulären Arbeitszeit bei vollem Gehalt weiter. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße bis zu 100 % der Kurskosten und erstattet dem Betrieb bis zu 75 % Ihres Lohns für die Weiterbildungszeit. Der einzige Schritt, den Sie anstoßen müssen: das Gespräch mit Ihrem Chef.

Weiterbilden, ohne Feierabende und Wochenenden zu opfern – bei laufendem Gehalt? Hier lesen Sie, was rechtlich gilt und wie Sie Ihren Arbeitgeber überzeugen.

Gibt es ein Recht auf Weiterbildung während der Arbeitszeit?

Nein, einen generellen gesetzlichen Anspruch darauf, sich während der Arbeitszeit weiterzubilden, gibt es nicht – Ihr Arbeitgeber entscheidet selbst über eine Freistellung. Drei Wege führen trotzdem zum Ziel:

  1. Bildungsurlaub: In den meisten Bundesländern gibt es Anspruch auf einige Tage bezahlte Freistellung pro Jahr – gut für Kurzformate, zu knapp für substanzielle Qualifizierungen.
  2. Tarif- oder Betriebsvereinbarungen: In manchen Branchen sind Weiterbildungsansprüche geregelt – ein Blick in den Tarifvertrag lohnt sich.
  3. Das Qualifizierungschancengesetz (QCG): Der stärkste Hebel – eine mehrwöchige bis mehrmonatige Weiterbildung während der Arbeitszeit, staatlich gefördert.

Bildungsurlaub: bezahlte Freistellung je nach Bundesland

Bildungsurlaub (auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt) ist Ländersache – ob und wie viel Ihnen zusteht, hängt vom Arbeitsort ab.

RegelungBundesländer
Anspruch auf Bildungsfreistellung, i. d. R. 5 Arbeitstage pro Jahr (teils über zwei Jahre zusammenfassbar)14 Bundesländer, u. a. Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz
Kein gesetzlicher AnspruchBayern, Sachsen

Wichtig: Ihr Gehalt läuft weiter, die Kurskosten tragen Sie jedoch selbst – und für eine mehrmonatige KI-Weiterbildung reichen fünf Tage nicht. Dafür gibt es den QCG-Weg.

QCG für Arbeitnehmer: Der Staat zahlt den Kurs, Ihr Chef stellt Sie frei

Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, deren Tätigkeit sich durch Digitalisierung und Strukturwandel verändert – im KI-Zeitalter betrifft das praktisch jeden Bürojob.

So funktioniert die Mechanik

Den Antrag stellt nicht der Beschäftigte, sondern der Arbeitgeber – gemeinsam mit Ihnen, beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Wird er bewilligt, greift ein doppelter Zuschuss: Die Agentur übernimmt die Lehrgangskosten ganz oder teilweise und erstattet dem Betrieb einen Teil Ihres Lohns für die Stunden, in denen Sie lernen statt arbeiten. Für Sie heißt das: Weiterbildung während der regulären Arbeitszeit, volles Gehalt, keine eigenen Kosten. Die Förderhöhe richtet sich nach der Betriebsgröße:

BetriebsgrößeLehrgangskostenLohnkostenzuschuss
unter 50 Mitarbeiterbis zu 100 %bis zu 75 %
50–499 Mitarbeiterbis zu 50 %bis zu 50 %
ab 500 Mitarbeiterbis zu 25 %bis zu 25 %

Alle Sätze sind „bis zu“-Werte: Die Förderung ist eine Ermessensleistung, es besteht kein Rechtsanspruch. Gerade für kleine Betriebe ist die Rechnung attraktiv – der Kurs kostet sie im besten Fall nichts, vom Lohn während der Lernzeit tragen sie nur rund ein Viertel selbst.

Voraussetzungen im Überblick

  • Sie sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Voll- oder Teilzeit)
  • Ihr Berufsabschluss bzw. Ihre letzte geförderte Weiterbildung liegt in der Regel mehr als 4 Jahre zurück
  • Der Kurs umfasst mehr als 120 Unterrichtseinheiten
  • Kurs und Träger sind AZAV-zertifiziert

Mehr Details: Qualifizierungschancengesetz erklärt.

Das Chef-Gespräch: 5 Argumente, die überzeugen

Die meisten scheuen dieses Gespräch, weil sie es als Bitte um einen Gefallen begreifen. Falsche Perspektive: Mit dem QCG bringen Sie Ihrem Arbeitgeber ein wirtschaftlich attraktives Angebot mit. Fünf Argumente – jeweils mit Beispielsatz zum Anpassen.

Argument 1: „Es kostet Sie fast nichts“

Die Kernbotschaft zuerst: Den Großteil zahlt der Staat. *„Über das Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Agentur für Arbeit bei unserer Betriebsgröße bis zu 100 % der Kurskosten und erstattet Ihnen bis zu 75 % meines Gehalts während der Schulungszeit.“*

Argument 2: „Das Wissen bleibt im Unternehmen“

Sie bauen genau die Kompetenzen auf, die dem Betrieb fehlen, und geben sie intern weiter. *„Ich möchte lernen, wie wir KI-Tools in unsere Abläufe einbauen – dann müssen wir dafür keine externe Beratung einkaufen.“*

Argument 3: „Es erfüllt nebenbei eine gesetzliche Pflicht“

Der Joker: Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung von Unternehmen, die KI-Systeme wie ChatGPT oder Copilot einsetzen, nachweisbare KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden – ab August 2026 greifen die nationalen Durchsetzungsstrukturen. *„Eine zertifizierte Weiterbildung ist der sauberste Nachweis, dass wir die Schulungspflicht aus dem EU AI Act erfüllen.“* Mehr dazu: KI-Schulungspflicht durch den EU AI Act.

Argument 4: „Der Aufwand für Sie ist minimal“

Die gefürchtete Bürokratie ist keine echte Hürde. *„Den Papierkram übernimmt ein spezialisierter Dienstleister kostenlos. Sie müssen im Kern nur zustimmen und unterschreiben.“*

Argument 5: „Meine Ausfallzeit ist planbar“

Die häufigste Sorge: Wer macht so lange Ihre Arbeit? *„Der Kurs läuft online und ist berufsbegleitend in Teilzeit möglich – ich bleibe erreichbar, und für die Lernblöcke habe ich einen Vertretungsplan vorbereitet.“*

Typische Einwände – und wie Sie reagieren

Rechnen Sie mit drei Standardeinwänden. „Zu teuer“: Verweisen Sie auf die Fördersätze für Ihre Betriebsgröße – bei kleinen Betrieben trägt die Agentur für Arbeit den Löwenanteil. „Wir können Sie nicht entbehren“: Bieten Sie das Teilzeitmodell an; berufsbegleitende Formate sind ebenso förderfähig wie Vollzeitblöcke. „Brauchen wir das wirklich?“: Hier zieht der AI-Act-Joker – die KI-Kompetenzpflicht gilt bereits, dokumentierte Schulungen sind das beste Haftungsargument.

Ihr Chef sagt Ja: Der Ablauf Schritt für Schritt

Nach der Zusage läuft die Förderung in fünf Schritten ab.

Schritt 1: Passenden Kurs auswählen

Wählen Sie einen AZAV-zertifizierten Kurs mit mehr als 120 Unterrichtseinheiten, der zum Bedarf Ihres Betriebs passt.

Schritt 2: Konditionen mit dem Arbeitgeber klären

Legen Sie gemeinsam das Zeitmodell fest (Vollzeit-Block oder berufsbegleitend) und halten Sie die Freistellung schriftlich fest.

Schritt 3: Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen

Ihr Arbeitgeber stellt den Förderantrag beim Arbeitgeber-Service. Planen Sie mehrere Wochen Vorlauf ein, denn der Antrag muss vor Kursbeginn bewilligt sein.

Schritt 4: Bewilligung abwarten

Die Agentur prüft und entscheidet nach Ermessen. Starten Sie den Kurs erst nach der Bewilligung – sonst riskieren Sie die Förderung.

Schritt 5: Weiterbildung starten

Sie lernen während der Arbeitszeit, Ihr Gehalt läuft weiter, Ihr Arbeitgeber rechnet Lehrgangskosten und Lohnkostenzuschuss mit der Agentur ab.

Ihr Chef sagt Nein: Diese Alternativen bleiben

Auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers ist geförderte Weiterbildung nicht vom Tisch.

Berufsbegleitende Teilzeit- und Abendkurse

Viele geförderte Kurse laufen in Teilzeit am Vormittag oder Abend. Ein „Nein“ zum Vollzeit-Block ist oft ein „Ja“ zum berufsbegleitenden Modell – fragen Sie gezielt danach, auch dieses Format ist über das QCG förderfähig.

Bildungsgutschein bei drohender Arbeitslosigkeit

Läuft Ihr Vertrag aus oder ist eine Kündigung angekündigt, kommt der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III infrage: Die Agentur für Arbeit übernimmt dann 100 % der Kurskosten – ohne Zustimmung des Arbeitgebers. Wie das geht, lesen Sie unter Bildungsgutschein beantragen.

Später erneut ansprechen

Ein Nein ist selten endgültig. Spätestens wenn die Durchsetzung der KI-Kompetenzpflicht ab August 2026 konkret wird, lohnt ein zweiter Anlauf.

Häufige Fragen (FAQ)

Kann mein Arbeitgeber die Weiterbildung einfach ablehnen? Ja – ohne seine Zustimmung läuft das QCG nicht, denn er stellt den Antrag. Deshalb ist die Gesprächsvorbereitung mit Fördersätzen, Zeitmodell und Vertretungsplan entscheidend.

Muss ich Urlaub nehmen oder die Zeit nacharbeiten? Nein. Die geförderte Weiterbildungszeit ist reguläre Arbeitszeit. Ihr Gehalt läuft unverändert weiter, Nacharbeit ist nicht vorgesehen.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf die QCG-Förderung? Nein, sie ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit. Erfüllen Sie und der Kurs die Voraussetzungen und ist der Antrag gut begründet, stehen die Chancen aber gut.

Was passiert, wenn ich den Job während der Weiterbildung wechsle? Die Förderung ist an das bestehende Arbeitsverhältnis geknüpft. Für Sie entsteht gegenüber der Agentur keine Rückzahlungspflicht; manche Arbeitgeber vereinbaren allerdings Bindungsklauseln – das ist Verhandlungssache.

Ich bin arbeitslos – gilt das QCG auch für mich? Nein, das QCG richtet sich an Beschäftigte. Für Arbeitslose und Arbeitsuchende ist der Bildungsgutschein der richtige Weg – mit 100 % Kostenübernahme.

Quellen: § 82 SGB III (gesetze-im-internet.de) · § 81 SGB III (gesetze-im-internet.de) · Bundesagentur für Arbeit: Weiterbildung von Beschäftigten (arbeitsagentur.de) · EU-Verordnung 2024/1689 (AI Act), Art. 4 · Bildungsurlaubsgesetze der Länder Stand: Juli 2026

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