Das Wichtigste auf einen Blick
- Für wen: Beschäftigte, beruflich Wiedereinsteigende, Menschen ohne Berufsabschluss und Erwerbstätige mit ergänzendem Grundsicherungsgeld.
- Kosten: keine, die Beratung ist ein gesetzlicher Auftrag der Agentur für Arbeit (§ 29 SGB III).
- Themen: Weiterbildung, Berufswechsel, Berufsabschluss neben dem Job, Wiedereinstieg nach Elternzeit oder Pflege, Fördermöglichkeiten.
- Termin: online über das Anmeldeformular oder telefonisch unter 0800 4 555500 (gebührenfrei, Mo bis Do 8 bis 18 Uhr, Fr 8 bis 14 Uhr, Stand November 2026).
- Form: persönlich vor Ort oder per Video.
Was ist die Berufsberatung im Erwerbsleben?
Die Berufsberatung im Erwerbsleben ist die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit für Erwachsene, die bereits arbeiten oder in den Beruf zurückkehren wollen. Sie ist von der Arbeitsvermittlung getrennt: Es geht nicht darum, Sie in eine Stelle zu vermitteln, sondern Ihre berufliche Entwicklung zu planen.
Rechtsgrundlage ist § 29 SGB III. Danach muss die Agentur für Arbeit jungen Menschen und Erwachsenen, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen, Berufsberatung einschließlich Weiterbildungsberatung anbieten. § 30 SGB III beschreibt die Inhalte: Berufswahl, beruflicher Werdegang und Berufswechsel, Lage am Arbeitsmarkt, Wege der beruflichen Bildung, Leistungen der Arbeitsförderung sowie die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Für Schülerinnen, Schüler und andere junge Menschen vor dem Berufseinstieg gibt es ein eigenes Angebot, das die Agentur für Arbeit intern „Berufsberatung vor dem Erwerbsleben“ nennt.
Wer kann die Beratung nutzen und wie läuft sie ab?
Laut Agentur für Arbeit richtet sich die Berufsberatung im Erwerbsleben an Beschäftigte und beruflich Wiedereinsteigende. Ausdrücklich genannt werden auch Menschen ohne Berufsabschluss, Beschäftigte, deren Stelle wegfällt, und Erwerbstätige, die zusätzlich Grundsicherungsgeld beziehen. Arbeitslose werden in der Regel von ihrer Vermittlungsfachkraft beraten.
Der Ablauf ist in der Regel so:
- Anmeldung: über das Online-Formular der Agentur für Arbeit oder die gebührenfreie Servicenummer.
- Gespräch: vor Ort oder per Video mit einer Beratungsfachkraft. Sie schildern Ihre Ausgangslage, Interessen und Ziele.
- Klärung: Gemeinsam prüfen Sie Wege wie Anpassungsweiterbildung, Umschulung, Teilqualifizierung oder Vorbereitung auf die Externenprüfung, außerdem passende Förderungen.
- Begleitung: Bei Bedarf folgen weitere Termine, laut Agentur bis hin zu einer intensiven Begleitung.
Zur Vorbereitung empfiehlt die Agentur Online-Werkzeuge: „NEW Plan“ mit Tests zu beruflichen Stärken, den BERUFE-Check und das Portal mein NOW für die Suche nach Weiterbildungen und Beratungsangeboten.
Beispiel: Weiterbildung neben dem Job
Beispiel mit erfundenen Personen. Herr G., 47, Lagerlogistiker, arbeitet seit 20 Jahren im selben Betrieb. Die Lagerverwaltung wird automatisiert, sein Arbeitgeber spricht von neuen Aufgaben in der Disposition. Herr G. ist nicht arbeitslos und will es auch nicht werden.
Er bucht online einen Videotermin bei der Berufsberatung im Erwerbsleben. Die Beraterin empfiehlt ihm vorab „NEW Plan“. Im Gespräch zeigt sich: Für die Disposition fehlen ihm Kenntnisse in Warenwirtschaftssystemen und Tabellenkalkulation. Die Beraterin erklärt, dass sein Arbeitgeber eine Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen kann, und verweist auf den Arbeitgeber-Service der Agentur. Herr G. spricht danach mit seinem Vorgesetzten über eine Weiterbildung während der Arbeitszeit.
Abgrenzung: Berufsberatung, Vermittlung und private Beratung
| Angebot | Zielgruppe | Schwerpunkt | Kosten |
|---|---|---|---|
| Berufsberatung im Erwerbsleben | Beschäftigte, Wiedereinsteigende | Orientierung, Weiterbildung, Förderung | kostenlos |
| Arbeitsvermittlung mit Potenzialanalyse | Arbeitsuchende und Arbeitslose | Vermittlung, Eingliederungsvereinbarung | kostenlos |
| Berufspsychologischer Service | auf Veranlassung der Fachkraft | Eignungstests und Gutachten | kostenlos |
| Berufsberatung vor dem Erwerbsleben | Schülerinnen, Schüler, junge Menschen | Berufswahl, Ausbildung, Studium | kostenlos |
| Private Karriere- oder Bildungsberatung | alle | je nach Anbieter | kostenpflichtig oder anders finanziert |
Die Potenzialanalyse bei Arbeitslosigkeit ist Pflicht und mündet in Vereinbarungen mit Pflichten. Die Berufsberatung im Erwerbsleben ist dagegen freiwillig; aus ihr folgen keine Sanktionen.
Berufsberatung im Erwerbsleben und geförderte Weiterbildung
Die Berufsberatung im Erwerbsleben ist für Beschäftigte oft der erste Schritt zu einer Förderung. Gefördert werden kann eine Weiterbildung zum Beispiel über das Qualifizierungschancengesetz, über einen Bildungsgutschein bei drohender Arbeitslosigkeit oder über eine Umschulung mit Berufsabschluss. Welche Fragen Sie sich vor einem Wechsel stellen sollten, beschreibt der Ratgeber Berufliche Neuorientierung; passende Kurse finden Sie mit der Anleitung zu KURSNET und mein NOW.
Eine weitere Möglichkeit ist die kostenlose Förderberatung von Förder24. Sie ersetzt die Beratung der Agentur nicht, sondern hilft, zertifizierte Kurse zu finden und das Gespräch vorzubereiten. Förder24 wird von Bildungsträgern finanziert, über die Förderung entscheidet immer die Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen zur Berufsberatung im Erwerbsleben
Was ist die Berufsberatung im Erwerbsleben? Ein kostenloses Beratungsangebot der Agentur für Arbeit für Erwachsene, die arbeiten oder wieder einsteigen wollen. Themen sind Weiterbildung, Berufswechsel, Berufsabschluss und Förderung.
Ist die Berufsberatung für Erwachsene kostenlos? Ja. Die Agentur für Arbeit bietet sie nach § 29 SGB III ohne Kosten an, auch per Video.
Wie bekomme ich einen Termin? Über das Online-Anmeldeformular auf der Website der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter 0800 4 555500. Die Nummer ist gebührenfrei.
Kann ich die Berufsberatung nutzen, obwohl ich nicht arbeitslos bin? Ja, genau dafür ist sie gedacht. Sie müssen sich nicht arbeitsuchend melden und gehen keine Pflichten ein.
Bietet auch das Jobcenter Berufsberatung an? Erwerbstätige, die zusätzlich Grundsicherungsgeld beziehen, können laut Agentur für Arbeit die Berufsberatung im Erwerbsleben nutzen. Wer arbeitslos ist und Grundsicherungsgeld bezieht, wird vom Jobcenter beraten.
Stand: November 2026