Förder-Lexikon
Förderbegriffe einfach erklärt
Von AZAV bis Übergangsgeld: Die wichtigsten Begriffe rund um geförderte Weiterbildung, kurz definiert, mit Rechtsgrundlage und Beispiel. 26 Begriffe.
A
- Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)Der AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) ist eine Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters nach § 45 SGB III. Er finanziert Coaching, Aktivierung oder private Arbeitsvermittlung, aber keine berufliche Weiterbildung mit Abschluss.
- Arbeitsuchend meldenArbeitsuchend melden ist die Pflicht, der Agentur für Arbeit das Ende eines Arbeitsverhältnisses spätestens drei Monate vorher mitzuteilen, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III). Wer zu spät meldet, riskiert eine Woche Sperrzeit.
B
- Berufliche RehabilitationBerufliche Rehabilitation ist der Oberbegriff für Hilfen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Arbeitsleben halten oder dorthin zurückbringen. Rechtsgrundlage sind §§ 49 ff. SGB IX; zuständig sind vor allem Rentenversicherung und Agentur für Arbeit.
- Berufsbildungsgesetz (BBiG)Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist das Bundesgesetz für die duale Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die Umschulung in Deutschland. Es regelt Ausbildungsverträge, Vergütung, Prüfungen und die Aufgaben der Kammern; neu bekannt gemacht wurde es im April 2025.
- BildungsgutscheinRatgeberDer Bildungsgutschein (§ 81 SGB III) ist die Zusage der Agentur für Arbeit, die Kosten einer zugelassenen Weiterbildung zu übernehmen. Er richtet sich an Arbeitslose, Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit Bedrohte.
D
E
F
G
I
K
- KI-ManagerRatgeberEin KI-Manager plant, koordiniert und verantwortet den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen, von der Auswahl der Anwendungsfälle bis zur Schulung der Mitarbeitenden.
- KI-Verordnung (AI Act)RatgeberDie KI-Verordnung (EU AI Act) regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der EU. Artikel 4 verpflichtet Unternehmen, die KI-Systeme nutzen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihres Personals zu ergreifen.
- KURSNET und Mein NOWRatgeberKURSNET ist die Kursdatenbank der Bundesagentur für Arbeit, Mein NOW das Nationale Onlineportal für berufliche Weiterbildung. Dort finden Sie AZAV-zugelassene Kurse mit Maßnahmenummer.
- KurzarbeitergeldKurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit nach §§ 95 ff. SGB III. Es ersetzt 60 % (mit Kind 67 %) des Nettoentgelts, das bei vorübergehendem Arbeitsausfall wegfällt. 2026 gilt eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten.
L
P
Q
- Qualifizierungschancengesetz (QCG)RatgeberDas Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) fördert die Weiterbildung von Beschäftigten. Die Agentur für Arbeit übernimmt je nach Betriebsgröße 25 bis 100 % der Lehrgangskosten und bezuschusst den Lohn.
- QualifizierungsgeldRatgeberDas Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III) ersetzt Beschäftigten während einer Weiterbildung 60 % oder 67 % des ausfallenden Nettoentgelts, wenn ihr Betrieb vom Strukturwandel betroffen ist.
S
- SGB III (Drittes Buch Sozialgesetzbuch)Das SGB III ist das Dritte Buch des Sozialgesetzbuchs mit dem Titel „Arbeitsförderung“. Es regelt Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Vermittlung und die Förderung beruflicher Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit, etwa den Bildungsgutschein nach § 81.
- SperrzeitEine Sperrzeit ist ein Zeitraum, in dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, weil sich jemand ohne wichtigen Grund versicherungswidrig verhalten hat. Sie dauert je nach Anlass eine bis zwölf Wochen und verkürzt die Bezugsdauer (§§ 148, 159 SGB III).
T
U
- ÜbergangsgeldÜbergangsgeld ist eine Lohnersatzleistung während einer Reha. Es sichert den Lebensunterhalt bei medizinischer und beruflicher Rehabilitation und beträgt 68 % oder mit Kind 75 % der Berechnungsgrundlage (§§ 20, 21 SGB VI, §§ 65 ff. SGB IX).
- UmschulungEine Umschulung ist eine berufliche Bildungsmaßnahme, die auf eine andere berufliche Tätigkeit vorbereitet (§ 1 Abs. 5 BBiG). Meist führt sie in verkürzter Zeit zu einem anerkannten Berufsabschluss und wird von der Agentur für Arbeit nach § 81 SGB III gefördert.
V
W
- WeiterbildungsgeldRatgeberDas Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III) beträgt 150 € im Monat und wird zusätzlich zu Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld gezahlt, wenn Sie an einer geförderten abschlussorientierten Weiterbildung teilnehmen.
- WeiterbildungsprämieRatgeberDie Weiterbildungsprämie (§ 87a SGB III) erhalten Teilnehmende einer geförderten Umschulung für bestandene Prüfungen: 1.000 € für die Zwischenprüfung und 1.500 € für die Abschlussprüfung.
Welche Förderung passt zu Ihnen?
Wir prüfen kostenlos, welcher Förderweg für Ihre Weiterbildung in Frage kommt, und übernehmen die Antragstellung.