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IHK-Prüfung

Auch: IHK-Prüfungen, Prüfung IHK, IHK-Abschlussprüfung, Kammerprüfung, Externenprüfung IHK

Förder24 Redaktion · Stand: 8. November 2026

Kurz erklärt

Eine IHK-Prüfung ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung, die ein Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer nach dem Berufsbildungsgesetz abnimmt. Dazu zählen Zwischen-, Abschluss-, Umschulungs- und Fortbildungsprüfungen (§§ 37 ff., 56, 62 BBiG).

Das Wichtigste auf einen Blick

  • IHK-Prüfungen sind öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz. Die IHK ist zuständige Stelle für nichthandwerkliche Gewerbeberufe (§ 71 Abs. 2 BBiG).
  • Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 BBiG).
  • Abschlussprüfungen finden zweimal im Jahr statt: im Sommer (meist Mai bis Juli) und im Winter (meist November bis Januar). Für viele Berufe sind die schriftlichen Aufgaben bundesweit einheitlich.
  • Für Auszubildende ist die Abschlussprüfung gebührenfrei (§ 37 Abs. 4 BBiG). Externe Prüflinge und Umschüler zahlen Gebühren; bei geförderter Weiterbildung übernimmt sie die Agentur für Arbeit (§ 84 SGB III).
  • Ein IHK-Zertifikat aus einem Zertifikatslehrgang ist keine IHK-Prüfung im Sinne des BBiG.

Was ist eine IHK-Prüfung?

Eine IHK-Prüfung ist eine staatlich geregelte Prüfung, bei der ein ehrenamtlicher Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer feststellt, ob jemand die berufliche Handlungsfähigkeit für einen Abschluss besitzt. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz, ergänzt durch die Prüfungsordnung der jeweiligen IHK (§ 47 BBiG).

Ein Prüfungsausschuss hat mindestens drei Mitglieder: Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens eine Lehrkraft einer berufsbildenden Schule (§ 40 BBiG). Für Handwerksberufe übernimmt die Handwerkskammer dieselbe Aufgabe, für Landwirtschaft, freie Berufe und Gesundheitsfachangestellte sind andere Kammern zuständig.

Welche Arten von IHK-Prüfungen gibt es?

PrüfungsartFür wenRechtsgrundlage
Zwischenprüfung oder Teil 1 der gestreckten AbschlussprüfungAuszubildende und Umschüler während der Ausbildung§ 48 BBiG, Ausbildungsordnung
AbschlussprüfungAuszubildende am Ende der Ausbildung§§ 37, 43 BBiG
UmschulungsprüfungTeilnehmende einer Umschulung§§ 60, 62 BBiG
ExternenprüfungBerufserfahrene ohne Ausbildungsvertrag§ 45 Abs. 2 BBiG
Fortbildungsprüfungz. B. Fachwirt, Industriemeister, Bachelor Professional§§ 53 ff., 56 BBiG

Die Zulassung zur Externenprüfung setzt nach § 45 Abs. 2 BBiG Berufspraxis von mindestens dem 1,5-Fachen der regulären Ausbildungsdauer voraus. Bei einem zweijährigen Beruf sind das drei Jahre, bei einem dreijährigen viereinhalb. Wer Zeugnisse oder andere Belege für die nötige Handlungsfähigkeit vorlegt, kann auch mit weniger Praxis zugelassen werden. Seit 2025 führt auch eine Bescheinigung über die vollständige Vergleichbarkeit aus dem Validierungsverfahren zur Zulassung (§ 45 Abs. 3 BBiG).

Wie läuft eine IHK-Prüfung ab?

  1. Zulassung: Auszubildende meldet der Betrieb an, meist nach Aufforderung durch die IHK. Externe stellen einen Antrag, in der Regel bei der IHK ihres Wohnorts. Die IHK Darmstadt nennt als Anmeldeschluss den 1. Februar für die Sommer- und den 1. September für die Winterprüfung; andere IHKs haben eigene Fristen.
  2. Schriftliche Prüfung: Die Aufgaben für viele Berufe werden bundeseinheitlich erstellt und am selben Tag geschrieben.
  3. Praktische oder mündliche Prüfung: Je nach Beruf folgen Fachgespräch, Arbeitsaufgabe oder Präsentation einige Wochen später.
  4. Ergebnis: Rechtsgültig wird das Ergebnis mit dem Beschluss des Prüfungsausschusses. Bei Bestehen erhalten Sie ein Prüfungszeugnis (§ 37 Abs. 2 BBiG), auf Antrag mit englischer und französischer Übersetzung (§ 37 Abs. 3 BBiG).

Bewertet wird nach dem 100-Punkte-Schlüssel der IHK. „Ausreichend“ beginnt bei 50 Punkten.

Beispiel: Abschlussprüfung nach einer Umschulung

Frau A., 41, macht eine geförderte Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement bei einem Bildungsträger. Nach rund einem Jahr legt sie Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung ab, am Ende Teil 2. Beide Teile nimmt ein Prüfungsausschuss der IHK ab, mit denselben Anforderungen wie bei Auszubildenden. Die Prüfungsgebühren trägt die Agentur für Arbeit als Teil der Lehrgangskosten. Weil die Umschulung zu einem Ausbildungsberuf mit mehr als zwei Jahren Ausbildungsdauer führt, erhält Frau A. für den bestandenen ersten Teil 1.000 € und für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 € Weiterbildungsprämie nach § 87a SGB III.

Abgrenzung: IHK-Prüfung und IHK-Zertifikat

MerkmalIHK-PrüfungIHK-Zertifikat
Rechtsnaturöffentlich-rechtliche Prüfung nach BBiGprivatrechtlicher Lehrgangsabschluss
Wer prüftPrüfungsausschuss der IHKTest innerhalb des Lehrgangs
UmfangBerufsabschluss oder Aufstiegsfortbildung, Vorbereitungslehrgänge für Fortbildungen meist 400 bis 1.000 Unterrichtsstundenlaut IHK Schleswig-Holstein etwa 50 bis 400 Unterrichtsstunden
ErgebnisPrüfungszeugnis mit DQR-NiveauZertifikat, in der Regel ohne DQR-Zuordnung

Ein IHK-Zertifikat ist für Arbeitgeber ein anerkannter Nachweis aktueller Fachkenntnisse, ersetzt aber keinen Berufs- oder Fortbildungsabschluss.

IHK-Prüfung und geförderte Weiterbildung

Bei einer Umschulung oder Teilqualifizierung ist die IHK-Prüfung das Ziel der geförderten Weiterbildung. Die Agentur für Arbeit übernimmt mit dem Bildungsgutschein die Prüfungsgebühren für gesetzlich geregelte Zwischen- und Abschlussprüfungen. Die Prämien von 1.000 € und 1.500 € gibt es nur für Prüfungen in Ausbildungsberufen mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, nicht für Fortbildungsprüfungen oder Zertifikate. Einzelheiten erklärt der Ratgeber Weiterbildungsprämie.

Ob Ihr Prüfungsziel über einen Bildungsgutschein erreichbar ist, besprechen Sie in der kostenlosen Förderberatung von Förder24.

Häufige Fragen zur IHK-Prüfung

Was ist eine IHK-Prüfung? Eine IHK-Prüfung ist eine öffentlich-rechtliche Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die ein Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer abnimmt. Sie führt zu einem Berufs- oder Fortbildungsabschluss mit bundesweit anerkanntem Zeugnis.

Wie oft kann man eine IHK-Abschlussprüfung wiederholen? Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann nach § 37 Abs. 1 BBiG zweimal wiederholt werden. Bei einer gestreckten Prüfung kann Teil 1 nicht eigenständig wiederholt werden.

Wo bekommt man alte IHK-Prüfungen? Die bundeseinheitlichen Aufgaben erstellen zentrale Aufgabenstellen der IHKs, etwa die Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen (AkA) und die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle (PAL) für gewerblich-technische Berufe. Original-Aufgabensätze früherer Prüfungen werden über Fachverlage verkauft; Ihre IHK nennt die Bezugsquellen.

Wann bekommt man die Einladung zur Prüfung? Die Einladung verschickt die IHK in der Regel einige Wochen vor dem Termin; wie früh genau, regelt jede IHK selbst. Termine für mündliche und praktische Prüfungsteile werden oft gesondert mitgeteilt.

Kann man eine IHK-Prüfung ohne Ausbildung machen? Ja, über die Externenprüfung nach § 45 Abs. 2 BBiG. Voraussetzung ist in der Regel Berufspraxis im Umfang des Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit oder ein anderer Nachweis der beruflichen Handlungsfähigkeit.

Stand: November 2026

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