Das Wichtigste auf einen Blick
- Fortbildung ist in § 1 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert. Es gibt zwei Arten: die Anpassungsfortbildung und die Aufstiegsfortbildung, die das Gesetz „höherqualifizierende Berufsbildung“ nennt.
- Seit 2020 hat die Aufstiegsfortbildung drei Stufen: Geprüfte/r Berufsspezialist/in (mindestens 400 Stunden), Bachelor Professional (mindestens 1.200 Stunden) und Master Professional (mindestens 1.600 Stunden), §§ 53a bis 53d BBiG.
- Öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nimmt ein Prüfungsausschuss der zuständigen Kammer ab (§ 56 BBiG).
- Aufstiegsfortbildungen ab 400 Unterrichtsstunden können mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert werden: 50 % Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € (§§ 2, 12 AFBG).
Was ist eine Fortbildung?
Eine Fortbildung ist eine Qualifizierung, die auf einer abgeschlossenen Ausbildung oder auf Berufserfahrung aufbaut und im bisherigen Beruf weiterführt. Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet in § 1 Abs. 4 zwei Ziele:
- Anpassungsfortbildung: Sie erhält die berufliche Handlungsfähigkeit und passt sie an neue Anforderungen an, etwa an neue Technik oder Vorschriften.
- Höherqualifizierende Berufsbildung: Sie erweitert die Handlungsfähigkeit so, dass ein beruflicher Aufstieg möglich wird. Umgangssprachlich heißt sie Aufstiegsfortbildung.
Bundeseinheitliche Abschlüsse regelt das Bundesbildungsministerium in Fortbildungsordnungen (§ 53 BBiG). Gibt es keine, darf die zuständige Kammer eigene Fortbildungsprüfungsregelungen erlassen (§ 54 BBiG). Für Handwerksberufe gilt die Handwerksordnung, etwa für die Meisterprüfung.
Welche Fortbildungsstufen gibt es?
Mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2020 drei Stufen mit einheitlichen Abschlussbezeichnungen eingeführt.
| Stufe | Abschlussbezeichnung | Mindestlernumfang | Regelzugang | DQR-Niveau |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Geprüfte/r Berufsspezialist/in für … | 400 Stunden | Berufsabschluss | 5 |
| 2 | Bachelor Professional in … | 1.200 Stunden | Berufsabschluss oder Stufe 1 | 6 |
| 3 | Master Professional in … | 1.600 Stunden | Stufe 2 | 7 |
Bekannte Abschlüsse wie Fachwirt, Fachkaufmann oder Industriemeister sind Stufe-2-Abschlüsse und tragen heute oft den Zusatz „Bachelor Professional“. Der Geprüfte Betriebswirt liegt auf Stufe 3. Die Einordnung in den Deutschen Qualifikationsrahmen erklärt der Eintrag DQR-Niveau.
Beispiel: vom Ausbildungsberuf zur Fachwirtin
Frau S., 31, ist Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement und arbeitet seit sechs Jahren im Einkauf. Ihr Arbeitgeber möchte sie zur Teamleiterin entwickeln. Sie besucht berufsbegleitend einen zweijährigen Vorbereitungslehrgang zur Geprüften Fachwirtin für Einkauf und legt die Prüfung vor der IHK ab. Damit erwirbt sie einen Abschluss der zweiten Fortbildungsstufe auf DQR-Niveau 6.
Für Lehrgang und Prüfung beantragt sie Aufstiegs-BAföG. Die Hälfte der Gebühren erhält sie als Zuschuss, den Rest als Darlehen der KfW. Nach der bestandenen Prüfung werden ihr 50 % des noch nicht fälligen Darlehens erlassen (§ 13b AFBG).
Abgrenzung: Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung
„Weiterbildung“ ist kein Begriff des Berufsbildungsgesetzes, sondern der Oberbegriff für jedes berufliche Lernen nach der Erstausbildung. Fortbildung ist ein Teil davon. Eine Umschulung ist dagegen der Wechsel in einen anderen Beruf.
| Merkmal | Fortbildung | Umschulung | Zertifikatslehrgang |
|---|---|---|---|
| Richtung | im bisherigen Beruf, Anpassung oder Aufstieg | in einen neuen Beruf | Zusatzwissen, oft fachübergreifend |
| Abschluss | öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung oder Teilnahmenachweis bei Anpassungskursen | Berufsabschluss vor der Kammer | Zertifikat nach lehrgangsinternem Test |
| Typische Förderung | Aufstiegs-BAföG, Arbeitgeber; bei Anpassungsfortbildung auch Qualifizierungschancengesetz | Bildungsgutschein, Rentenversicherung | Bildungsgutschein, Qualifizierungschancengesetz |
Laut IHK Schleswig-Holstein umfassen IHK-Zertifikatslehrgänge etwa 50 bis 400 Unterrichtsstunden und enden mit einem lehrgangsinternen Test. Vorbereitungslehrgänge auf eine Aufstiegsfortbildung umfassen etwa 400 bis 1.000 Unterrichtsstunden und enden mit einer IHK-Prüfung vor einem Prüfungsausschuss.
Fortbildung und geförderte Weiterbildung
Für Aufstiegsfortbildungen ist das Aufstiegs-BAföG der wichtigste Förderweg. Es setzt einen Lehrgang mit mindestens 400 Unterrichtsstunden voraus; für die erste Stufe in Teilzeit genügen 200 Stunden (§ 2 Abs. 3 AFBG).
Beschäftigte können Anpassungsfortbildungen auch über das Qualifizierungschancengesetz fördern lassen (§ 82 SGB III). Bereitet der Kurs auf einen Abschluss vor, der nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig ist, schließt § 22 Abs. 1a SGB III diese Förderung aus. Für eine Förderung nach § 82 muss der Kurs mehr als 120 Stunden umfassen, über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und bei einem zugelassenen Träger stattfinden. Details erklärt der Ratgeber Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt. Arbeitslose können eine Anpassungsqualifizierung in der Regel über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III fördern lassen.
Welche Förderung zu Ihrer Fortbildung passt, klären Sie in der kostenlosen Förderberatung von Förder24. Über die Förderung entscheiden die jeweils zuständigen Stellen.
Häufige Fragen zur Fortbildung
Was ist eine Fortbildung? Eine Fortbildung ist eine berufliche Qualifizierung im bisherigen Berufsfeld. Sie hält Ihr Wissen aktuell (Anpassungsfortbildung) oder bereitet auf einen höheren Abschluss und mehr Verantwortung vor (Aufstiegsfortbildung), § 1 Abs. 4 BBiG.
Was ist der Unterschied zwischen Fortbildung und Weiterbildung? Weiterbildung ist der Oberbegriff für jedes berufliche Lernen nach der Ausbildung. Fortbildung ist eine im Berufsbildungsgesetz geregelte Form davon, die auf dem bisherigen Beruf aufbaut. Im Alltag werden beide Wörter oft gleich verwendet.
Welche Abschlüsse kann man mit einer Fortbildung erreichen? Öffentlich-rechtliche Fortbildungsabschlüsse sind etwa Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Fachwirt/in, Meister/in oder Betriebswirt/in. Sie tragen je nach Stufe den Zusatz Bachelor Professional oder Master Professional.
Wie bewerten Arbeitgeber Online-Fortbildungen? Entscheidend ist der Abschluss, nicht das Lernformat. Eine Prüfung vor der Kammer ist bundesweit anerkannt und im DQR eingeordnet, ein Zertifikat zeigt aktuelles Fachwissen. Viele Vorbereitungslehrgänge finden heute online statt; geprüft wird bei der Kammer.
Ist eine Fortbildung Pflicht? Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. In einzelnen Berufen schreiben Gesetze regelmäßige Fortbildungen vor; solche Pflichtschulungen fördert die Agentur für Arbeit nach § 82 SGB III nicht.
Stand: November 2026