Das Wichtigste auf einen Blick
- Der AVGS beruht auf § 45 SGB III („Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“) und wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter ausgegeben.
- Es gibt drei Varianten: Maßnahme bei einem Träger (MAT), Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG, höchstens sechs Wochen) und private Arbeitsvermittlung (MPAV).
- Wer Arbeitslosengeld bezieht und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit noch nicht vermittelt ist, hat einen Rechtsanspruch auf den AVGS für private Arbeitsvermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III).
- Der Gutschein ist meist auf drei bis sechs Monate befristet und kann auf eine Region beschränkt sein.
- Der AVGS ist kein Bildungsgutschein: Eine Umschulung oder eine längere Weiterbildung mit Abschluss läuft über § 81 SGB III.
Was ist ein AVGS?
Der AVGS ist ein Gutschein, mit dem die Agentur für Arbeit bescheinigt, dass eine Person die Voraussetzungen für eine Förderung nach § 45 SGB III erfüllt. Die Behörde legt darin Ziel und Inhalt der Maßnahme fest. Mit dem Gutschein wählen Sie den Anbieter selbst aus.
Gefördert werden laut § 45 Abs. 1 SGB III Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Ziele sind zum Beispiel die Heranführung an den Arbeitsmarkt, der Abbau von Vermittlungshemmnissen, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, die Vorbereitung auf eine Selbstständigkeit und die Stabilisierung nach einer Arbeitsaufnahme. Die Agentur übernimmt die angemessenen Kosten der Teilnahme direkt mit dem Anbieter. Das Arbeitslosengeld läuft während der Maßnahme weiter.
Beziehen Sie Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), stellt das Jobcenter den AVGS aus. Rechtsgrundlage ist dann § 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III.
Welche AVGS-Varianten gibt es?
| Variante | Wer führt durch | Typische Inhalte | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| AVGS MAT (Maßnahme bei einem Träger) | zugelassener Träger nach § 179 SGB III | Bewerbungscoaching, Jobcoaching, Gründungscoaching, kurze fachliche Module | Vermittlung beruflicher Kenntnisse höchstens acht Wochen |
| AVGS MAG (Maßnahme bei einem Arbeitgeber) | Betrieb | betriebliche Erprobung, Kennenlernen eines Arbeitsplatzes | höchstens sechs Wochen, bei Langzeitarbeitslosen bis zu zwölf Wochen |
| AVGS MPAV (private Arbeitsvermittlung) | zugelassene private Arbeitsvermittlung | Suche und Vermittlung einer Stelle | Vergütung nur bei Erfolg |
Bei der privaten Arbeitsvermittlung zahlt die Agentur nur, wenn die vermittelte Stelle sozialversicherungspflichtig und auf mindestens drei Monate angelegt ist. Die Vergütung beträgt nach § 45 Abs. 6 SGB III 2.500 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Menschen mit Behinderungen bis zu 3.000 Euro. Sie wird in zwei Teilen gezahlt: 1.250 Euro nach sechs Wochen Beschäftigung, der Rest nach sechs Monaten. Für Arbeitsuchende entstehen keine Kosten.
Wer hat Anspruch auf einen AVGS?
Grundsätzlich ist der AVGS eine Ermessensleistung. Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob ein Coaching oder eine Vermittlung sinnvoll ist. Eine Ausnahme regelt § 45 Abs. 7 SGB III: Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben einen Rechtsanspruch auf den Gutschein für private Arbeitsvermittlung. Zeiten in einer Aktivierungsmaßnahme oder Weiterbildung zählen bei dieser Frist nicht mit. Ausgenommen ist, wer nur einen Anspruch aus der verkürzten Anwartschaftszeit hat.
Kundinnen und Kunden des Jobcenters haben laut Bundesagentur für Arbeit keinen Rechtsanspruch. Coachings über AVGS MAT sind für alle Gruppen eine Ermessensleistung.
So läuft es in der Regel ab:
- Sie melden sich arbeitsuchend und führen das Beratungsgespräch.
- Die Fachkraft stellt den Gutschein aus und trägt Ziel, Umfang, Gültigkeit und Region ein.
- Sie suchen einen passenden Anbieter, zum Beispiel über das Suchportal „Coaching & Aktivierung“ der Bundesagentur.
- Der Träger oder Arbeitgeber legt den Gutschein vor Beginn der Maßnahme vor. Die private Arbeitsvermittlung reicht ihn nach der erfolgreichen Vermittlung ein.
Wer eine zumutbare Maßnahme ohne wichtigen Grund ablehnt oder abbricht, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Beispiel: Coaching per AVGS, Weiterbildung per Bildungsgutschein
Fiktives Beispiel zur Veranschaulichung, Personen und Zahlen sind ausgedacht.
Herr T., 52, arbeitet seit 20 Jahren als Lagerhelfer ohne Berufsabschluss. Nach der Schließung seines Standorts ist er arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld. Nach acht Wochen ohne Vermittlung erhält er einen AVGS MAT für ein Einzelcoaching über sechs Wochen. Im Coaching zeigt sich, dass ihm vor allem der formale Abschluss fehlt.
Für diesen Abschluss reicht der AVGS nicht. Die Agentur prüft deshalb eine Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik und stellt dafür einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III aus. Weil Herr T. keinen Berufsabschluss hat, ist die Förderung des nachträglichen Abschlusses nach § 81 Abs. 2 SGB III bei Eignung und guter Erfolgsprognose eine Pflichtleistung (§ 3 Abs. 3 SGB III). Der AVGS war in diesem Fall der Einstieg, der Bildungsgutschein die eigentliche Qualifizierung.
Abgrenzung: AVGS oder Bildungsgutschein?
Beide Gutscheine stellt dieselbe Behörde aus, sie werden deshalb oft verwechselt.
| Merkmal | AVGS | Bildungsgutschein |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 45 SGB III | § 81 SGB III |
| Ziel | Aktivierung, Coaching, Vermittlung, Erprobung | berufliche Weiterbildung oder Umschulung |
| Dauer | meist Wochen bis wenige Monate | Monate bis über zwei Jahre |
| Ergebnis | Bewerbungsfähigkeit, Stelle, Gründungskonzept | Zertifikat oder Berufsabschluss |
| Leistung beim Arbeitslosengeld | Arbeitslosengeld läuft weiter | Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 144 SGB III) |
| Rechtsanspruch | nur MPAV nach § 45 Abs. 7 | nur für den nachträglichen Berufs- oder Hauptschulabschluss (§ 81 Abs. 2 und 3) |
Vom AVGS zu unterscheiden ist außerdem das Vermittlungsbudget nach § 44 SGB III. Es erstattet einzelne Kosten wie Fahrten zum Vorstellungsgespräch oder Bewerbungsunterlagen und ist kein Gutschein für eine Maßnahme. Einen Überblick über die Instrumente gibt der Eintrag SGB III.
AVGS und geförderte Weiterbildung
Ein AVGS kann ein sinnvoller erster Schritt sein, wenn Ziel oder Eignung noch offen sind. Die Feststellung von Stärken und Hindernissen ist dabei eng mit der Potenzialanalyse verbunden.
Für eine längere Qualifizierung mit Zertifikat oder Abschluss brauchen Sie dagegen den Bildungsgutschein. Wie Sie ihn beantragen und gut begründen, erklärt der Ratgeber Bildungsgutschein beantragen. Wenn Sie unsicher sind, welcher Gutschein zu Ihrer Situation passt, können Sie die kostenlose Förderberatung von Förder24 nutzen.
Häufige Fragen zum AVGS
Was ist ein AVGS-Gutschein? Ein AVGS-Gutschein ist die schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die Kosten einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III zu übernehmen. Damit können Sie ein Coaching, eine betriebliche Erprobung oder eine private Arbeitsvermittlung nutzen.
Muss ich für ein AVGS-Coaching etwas bezahlen? Nein. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter rechnet direkt mit dem Anbieter ab. Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld werden während der Maßnahme weitergezahlt.
Wann habe ich einen Rechtsanspruch auf einen AVGS? Ein Rechtsanspruch besteht nur für den Gutschein zur privaten Arbeitsvermittlung. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Arbeitslosengeld und eine Arbeitslosigkeit von mehr als sechs Wochen ohne Vermittlung (§ 45 Abs. 7 SGB III).
Bekomme ich einen AVGS auch vom Jobcenter? Ja, das Jobcenter kann einen AVGS nach § 16 SGB II ausstellen. Einen Rechtsanspruch gibt es dort nicht, die Fachkraft entscheidet nach Ermessen.
Gibt es einen AVGS für Gründungscoaching? Ja. Die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit ist ein Ziel nach § 45 Abs. 1 SGB III. Ob ein Gründungscoaching bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall.
Kann ich mit dem AVGS eine Umschulung machen? Nein. Eine Umschulung oder eine längere Weiterbildung wird über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III gefördert. Der AVGS deckt nur Aktivierung, Coaching, kurze Erprobung und Vermittlung ab.
Stand: November 2026