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Berufliche Rehabilitation

Auch: Berufliche Reha, LTA, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Teilhabe am Arbeitsleben

Förder24 Redaktion · Stand: 8. November 2026

Kurz erklärt

Berufliche Rehabilitation ist der Oberbegriff für Hilfen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen im Arbeitsleben halten oder dorthin zurückbringen. Rechtsgrundlage sind §§ 49 ff. SGB IX; zuständig sind vor allem Rentenversicherung und Agentur für Arbeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ziel: Erwerbsfähigkeit erhalten, verbessern oder wiederherstellen und die Teilhabe am Arbeitsleben dauerhaft sichern (§ 49 Abs. 1 SGB IX).
  • Fachbegriff: „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“, abgekürzt LTA.
  • Träger: Rentenversicherung (Regelfall: 15 Jahre Wartezeit), Unfallversicherung bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, sonst meist die Agentur für Arbeit.
  • Zuständigkeit: Der Träger, bei dem der Antrag eingeht, klärt innerhalb von zwei Wochen, ob er zuständig ist, und leitet sonst weiter (§ 14 SGB IX).
  • Dauer: Eine ganztägige Weiterbildung soll in der Regel nicht länger als zwei Jahre dauern (§ 53 SGB IX).

Was ist berufliche Rehabilitation?

Berufliche Rehabilitation sind alle Leistungen, die Menschen mit einer Behinderung oder einer drohenden Behinderung helfen, ihren Arbeitsplatz zu behalten oder wieder Arbeit zu finden. Eine Schwerbehinderung ist dafür nicht nötig. Es reicht, dass eine Erkrankung oder Unfallfolge die Arbeitsfähigkeit auf Dauer gefährdet.

Gesetzlich heißt die berufliche Rehabilitation „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Die gemeinsamen Regeln für alle Träger stehen in §§ 49 bis 63 SGB IX. Welche Voraussetzungen für den einzelnen Träger gelten, regeln dessen eigene Gesetze: das SGB VI für die Rentenversicherung, §§ 112 ff. SGB III für die Agentur für Arbeit und das SGB VII für die Unfallversicherung.

Die Rentenversicherung folgt dabei dem Grundsatz „Reha vor Rente“: Bevor sie eine Erwerbsminderungsrente zahlt, prüft sie, ob eine Rückkehr in Arbeit möglich ist.

Welche Leistungen gehören zur beruflichen Rehabilitation?

§ 49 Abs. 3 SGB IX nennt sieben Gruppen von Leistungen. Ergänzt werden sie durch Hilfen nach Abs. 6 und 8:

LeistungsartBeispiele
Hilfen zum Erhalt oder zur Erlangung eines ArbeitsplatzesAktivierung, Bewerbungshilfe, Vermittlung, Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber
BerufsvorbereitungGrundausbildung, die wegen der Behinderung nötig ist
Unterstützte Beschäftigungindividuelle betriebliche Qualifizierung
Berufliche Anpassung und Weiterbildungkürzere Qualifizierung, Umschulung mit Abschluss
Berufliche AusbildungErstausbildung, auch in besonderen Einrichtungen
Förderung der SelbstständigkeitGründungszuschuss
Sonstige HilfenKraftfahrzeughilfe, Arbeitsassistenz (bis zu drei Jahre bewilligt), technische Arbeitshilfen, behinderungsgerechte Wohnung, Jobcoaching

Dazu kommen psychologische und pädagogische Hilfen, zum Beispiel zur Krankheitsverarbeitung, sowie Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Fahrtkosten und bei Bedarf Unterkunft, Kinderbetreuung oder Haushaltshilfe. Den Lebensunterhalt sichert während einer Maßnahme in der Regel das Übergangsgeld.

Bei der Auswahl berücksichtigt der Träger Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit und die Lage auf dem Arbeitsmarkt (§ 49 Abs. 4 SGB IX). Ist unklar, was Sie noch leisten können, kann er zuerst eine Eignungsabklärung oder Arbeitserprobung durchführen.

Wer ist zuständig: Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherung?

Zuständig ist immer nur ein Träger. Welcher, hängt von Ursache und Versicherungsverlauf ab:

SituationZuständiger Träger
Arbeitsunfall, Wegeunfall oder BerufskrankheitBerufsgenossenschaft oder Unfallkasse
15 Jahre Wartezeit erfüllt oder Bezug einer ErwerbsminderungsrenteDeutsche Rentenversicherung (§ 11 Abs. 1 SGB VI)
Ohne die Leistung wäre eine Erwerbsminderungsrente zu zahlenDeutsche Rentenversicherung (§ 11 Abs. 2a SGB VI)
Berufliche Reha ist unmittelbar nach einer medizinischen Reha der Rentenversicherung erforderlichDeutsche Rentenversicherung (§ 11 Abs. 2a SGB VI)
Keiner dieser Fälle, etwa bei jüngeren Menschen oder kurzer VersicherungszeitAgentur für Arbeit; wer Grundsicherungsgeld bezieht, wendet sich zuerst an das Jobcenter
Beamtinnen und BeamteDienstherr, nicht die Rentenversicherung

Die Agentur für Arbeit ist nachrangig: Sie leistet nur, wenn kein anderer Reha-Träger zuständig ist (§ 22 Abs. 2 SGB III).

Sie müssen die Zuständigkeit nicht selbst klären. Die Agentur für Arbeit bietet online einen „Reha-Check“ an, der eine erste Einschätzung gibt.

Wie läuft eine berufliche Rehabilitation ab?

  1. Antrag: bei der Rentenversicherung mit dem Formular G0100 und einem ärztlichen Befundbericht, bei der Agentur für Arbeit online oder schriftlich. Abgeben können Sie den Antrag auch bei Ihrer Krankenkasse.
  2. Zuständigkeit und Bedarf: Nach der Zuständigkeitsklärung (zwei Wochen) stellt der Träger den Reha-Bedarf fest, wenn nötig mit Gutachten.
  3. Beratung: Ein Reha-Berater der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit bespricht mit Ihnen Ziele und passende Leistungen.
  4. Klärung der Eignung: Je nach Fall folgen Eignungsabklärung, Arbeitserprobung oder ein Reha-Vorbereitungslehrgang.
  5. Bescheid und Maßnahme: Der Bescheid legt Leistung, Bildungsträger, Dauer und Übergangsgeld fest.
  6. Eingliederung: Nach der Maßnahme unterstützt der Träger bei der Arbeitsuche, etwa mit einem Eingliederungszuschuss für den neuen Arbeitgeber.

Die Maßnahme findet möglichst wohnortnah statt. Berufsförderungswerke und Berufsbildungswerke (§ 51 SGB IX) kommen in Frage, wenn Art oder Schwere der Behinderung deren besondere Hilfen erfordert, zum Beispiel begleitende medizinische oder psychologische Dienste.

Beispiel: Wer zahlt die berufliche Reha?

Beispiel mit erfundenen Personen. Frau S., 38, Altenpflegerin, hat eine Bandscheibenerkrankung. Sie arbeitet seit 19 Jahren versicherungspflichtig und erfüllt die 15 Jahre Wartezeit. Für sie ist die Rentenversicherung zuständig. Nach einer Arbeitserprobung bewilligt sie eine Umschulung zur Kauffrau im Gesundheitswesen.

Herr B., 26, Tischler, verliert nach einem Freizeitunfall die Beweglichkeit einer Hand. Er hat erst acht Versicherungsjahre, und ohne Reha würde ihm keine Erwerbsminderungsrente drohen. Weil der Unfall kein Arbeitsunfall war und die Rentenversicherung deshalb nicht zuständig ist, übernimmt die Agentur für Arbeit seine berufliche Reha.

Wäre Herrn B. der Unfall bei der Arbeit passiert, wäre die Berufsgenossenschaft zuständig.

Abgrenzung: berufliche und medizinische Rehabilitation

MerkmalMedizinische RehaBerufliche Reha
ZielGesundheit und Belastbarkeit verbessernArbeit erhalten oder neue Arbeit ermöglichen
Typische LeistungKlinikaufenthalt, ambulante TherapieUmschulung, Weiterbildung, Hilfsmittel, Arbeitsplatzanpassung
Dauermeist einige WochenMonate bis etwa zwei Jahre
TrägerKrankenkasse, Rentenversicherung, UnfallversicherungRentenversicherung, Agentur für Arbeit, Unfallversicherung
Rechtsgrundlage§§ 42 ff. SGB IX§§ 49 ff. SGB IX

Beide Formen schließen oft aneinander an: Zeigt sich in der medizinischen Reha, dass der alte Beruf nicht mehr geht, kann die berufliche Reha folgen. Von einer Weiterbildung mit Bildungsgutschein unterscheidet sich die berufliche Reha durch den gesundheitlichen Anlass. Der Bildungsgutschein setzt keine Erkrankung voraus, finanziert aber auch keine Hilfsmittel oder Arbeitsplatzanpassungen.

Berufliche Rehabilitation und geförderte Weiterbildung

Ein großer Teil der beruflichen Reha sind Qualifizierungen: von der kurzen Anpassungsweiterbildung bis zur Umschulung mit Berufsabschluss. Wie Sie eine Umschulung über die Rentenversicherung beantragen und was dabei gezahlt wird, erklärt der Ratgeber Umschulung über die Rentenversicherung.

Förder24 berät kostenlos, welche Weiterbildung zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen passt und wie Sie den Vorschlag gegenüber dem Reha-Träger begründen. Termine gibt es über die kostenlose Förderberatung. Die Entscheidung trifft der Reha-Träger.

Häufige Fragen zur beruflichen Rehabilitation

Was versteht man unter beruflicher Rehabilitation? Berufliche Rehabilitation ist die Unterstützung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, damit sie weiter arbeiten oder wieder Arbeit finden können. Dazu gehören Umschulungen, Weiterbildungen, technische Hilfen und Zuschüsse an Arbeitgeber.

Was ist eine LTA-Maßnahme der Rentenversicherung? LTA steht für „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“. Eine LTA-Maßnahme ist eine berufliche Reha, die die Rentenversicherung bezahlt, meist wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben oder die Maßnahme unmittelbar auf eine medizinische Reha der Rentenversicherung folgt.

Wo findet eine berufliche Reha statt? Möglichst wohnortnah, etwa bei einem Bildungsträger, in einem Betrieb oder als Arbeitsplatzanpassung beim bisherigen Arbeitgeber. Ein Berufsförderungswerk kommt in Frage, wenn Sie wegen Ihrer Erkrankung besondere Begleitung brauchen.

Gibt es berufliche Rehabilitation für psychisch kranke Menschen? Ja. Auch eine psychische Erkrankung kann die Erwerbsfähigkeit gefährden. Das Gesetz sieht dafür ausdrücklich psychologische Hilfen vor, etwa zur seelischen Stabilisierung und zur Krankheitsverarbeitung (§ 49 Abs. 6 SGB IX).

Kann ich mit 58 noch eine berufliche Reha bekommen? Ja, ein Höchstalter nennt das Gesetz nicht. Die Rentenversicherung zahlt allerdings keine Teilhabeleistungen mehr, sobald eine Altersrente in Höhe von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente läuft oder beantragt ist (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI). Kurz vor der Rente kommen eher kürzere Qualifizierungen oder Hilfen am Arbeitsplatz in Frage.

Was zahlt man selbst bei einer beruflichen Reha? Bei der Rentenversicherung fallen keine Zuzahlungen an. Lehrgangskosten, Fahrtkosten und Übergangsgeld übernimmt der Träger.

Stand: November 2026

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