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Kurzarbeitergeld

Auch: Kug, KuG, Kurzarbeit, konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Förder24 Redaktion · Stand: 8. November 2026

Kurz erklärt

Kurzarbeitergeld ist eine Entgeltersatzleistung der Agentur für Arbeit nach §§ 95 ff. SGB III. Es ersetzt 60 % (mit Kind 67 %) des Nettoentgelts, das bei vorübergehendem Arbeitsausfall wegfällt. 2026 gilt eine Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kurzarbeitergeld ersetzt 60 % der Nettoentgeltdifferenz, mit mindestens einem Kind 67 % (§ 105 SGB III).
  • Gesetzlich gilt eine Bezugsdauer von höchstens zwölf Monaten (§ 104 SGB III). Eine Verordnung erlaubt bis zum 31. Dezember 2026 bis zu 24 Monate. Ab 1. Januar 2027 gelten nach derzeitigem Stand wieder zwölf Monate.
  • Mindestens ein Drittel der Beschäftigten muss im Monat mehr als 10 % des Bruttoentgelts verlieren (§ 96 SGB III).
  • Der Arbeitgeber zeigt den Arbeitsausfall an, zahlt das Kurzarbeitergeld aus und beantragt die Erstattung innerhalb von drei Monaten nach Ende des Abrechnungsmonats.
  • Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).

Was ist Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld ist ein teilweiser Lohnersatz für Beschäftigte, deren Arbeitszeit wegen eines vorübergehenden Arbeitsausfalls verringert wird. Die Agentur für Arbeit zahlt es, damit Betriebe in einer Auftragsflaute oder nach einem unabwendbaren Ereignis Personal halten können, statt zu kündigen. Rechtsgrundlage sind die §§ 95 bis 109 SGB III. Kurzarbeitergeld zählt nach § 3 Abs. 4 SGB III zu den Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung.

Neben dem hier beschriebenen konjunkturellen Kurzarbeitergeld kennt das Gesetz zwei Sonderformen: das Saison-Kurzarbeitergeld für witterungsabhängige Branchen in der Schlechtwetterzeit und das Transferkurzarbeitergeld bei dauerhaftem Personalabbau. Letzteres erklärt der Eintrag Transfergesellschaft.

Wer bekommt Kurzarbeitergeld und wie lange?

Kurzarbeitergeld setzt betriebliche und persönliche Voraussetzungen voraus.

VoraussetzungInhaltRechtsgrundlage
erheblicher Arbeitsausfallwirtschaftliche Gründe oder unabwendbares Ereignis, vorübergehend, nicht vermeidbar§ 96 SGB III
Mindestumfangmindestens ein Drittel der Beschäftigten mit mehr als 10 % Entgeltausfall im Kalendermonat; Auszubildende zählen nicht mit§ 96 Abs. 1 SGB III
Vermeidung zuerstUrlaub, zulässige Arbeitszeitschwankungen und bestimmte Arbeitszeitguthaben vorrangig nutzen§ 96 Abs. 4 SGB III
persönliche Voraussetzungenversicherungspflichtige Beschäftigung, nicht gekündigt, kein Aufhebungsvertrag§ 98 SGB III
Anzeigeschriftlich oder elektronisch bei der Agentur am Betriebssitz; Geld frühestens ab dem Monat der Anzeige§ 99 SGB III

Keinen Anspruch haben laut Bundesagentur für Arbeit unter anderem Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Auch Minijobs sind ausgeschlossen, weil sie nicht arbeitslosenversicherungspflichtig sind.

Bezugsdauer 2026: Nach § 104 SGB III wird Kurzarbeitergeld längstens zwölf Monate gezahlt. Die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung verlängert diese Höchstdauer auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Davon profitieren vor allem Betriebe, die schon länger in Kurzarbeit sind. Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder die gesetzliche Höchstdauer von zwölf Monaten, sofern keine neue Verordnung erlassen wird. Wird die Kurzarbeit drei Monate oder länger unterbrochen, beginnt eine neue Bezugsdauer, und eine neue Anzeige ist nötig.

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet?

Grundlage ist die Nettoentgeltdifferenz nach § 106 SGB III. Sie ist der Unterschied zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Soll-Entgelt (Lohn ohne Arbeitsausfall, ohne Mehrarbeit) und dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem Ist-Entgelt (tatsächlich gezahlter Lohn). Einmalzahlungen bleiben außen vor. Die pauschalierten Nettobeträge stehen je Steuerklasse in der Tabelle „Berechnung des Kurzarbeitergeldes 2026“ der Bundesagentur für Arbeit.

Wer zahlt: Der Arbeitgeber rechnet das Kurzarbeitergeld mit dem Lohn ab und zahlt es aus. Die Agentur für Arbeit erstattet es nachträglich. Auf die Ausfallstunden zahlt allein der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung; Bemessungsgrundlage sind laut Bundesagentur 80 % des ausgefallenen Bruttoentgelts (Soll minus Ist). Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fallen auf diese Stunden nicht an.

Nebenjob während Kurzarbeit: Nimmt eine Beschäftigte während des Bezugs eine andere Tätigkeit auf, wird das Entgelt daraus auf das Ist-Entgelt angerechnet (§ 106 Abs. 3 SGB III). Ein Nebenjob, der schon vor der Kurzarbeit bestand, bleibt nach dem Wortlaut unberücksichtigt.

Überstunden während Kurzarbeit: Bezahlte Mehrarbeit erhöht das Ist-Entgelt und mindert damit das Kurzarbeitergeld. Vorhandene Arbeitszeitguthaben muss der Betrieb in der Regel vorher abbauen (§ 96 Abs. 4 SGB III).

Beispiel: Kurzarbeitergeld bei halbierter Arbeitszeit

Das folgende Beispiel ist erfunden und stark vereinfacht. Die Nettobeträge sind angenommen, die echten Werte ergeben sich aus der Tabelle der Bundesagentur für Arbeit.

Frau M., 38, Industriemechanikerin mit einem Kind, verdient 3.400 Euro brutto. Ihr Betrieb halbiert wegen fehlender Aufträge die Arbeitszeit, sie erhält nur noch 1.700 Euro brutto Lohn.

SchrittBetrag
pauschaliertes Netto aus Soll-Entgelt (angenommen)2.240 Euro
pauschaliertes Netto aus Ist-Entgelt (angenommen)1.300 Euro
Nettoentgeltdifferenz940 Euro
Kurzarbeitergeld 67 % (mit Kind)629,80 Euro
Netto gesamt (rund)1.930 Euro

Frau M. hat in diesem Monat also rund 86 % ihres bisherigen pauschalierten Nettos. Ohne Kind läge das Kurzarbeitergeld bei 60 %, hier 564 Euro.

Abgrenzung: Kurzarbeitergeld, Transferkurzarbeitergeld und Qualifizierungsgeld

LeistungAnlassArbeitsverhältnisHöchstdauer
Kurzarbeitergeld (§ 95 SGB III)vorübergehender Arbeitsausfallbesteht fort12 Monate, 2026 bis zu 24 Monate
Saison-Kurzarbeitergeld (§ 101 SGB III)witterungsbedingter Ausfallbesteht fortSchlechtwetterzeit vom 1. Dezember bis 31. März
Transferkurzarbeitergeld (§ 111 SGB III)dauerhafter Arbeitsausfall durch BetriebsänderungWechsel in eine Transfergesellschaft12 Monate
Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)Weiterbildung im Strukturwandelbesteht fortDauer der Weiterbildung
Arbeitslosengeld (§ 136 SGB III)Arbeitslosigkeitbeendetje nach Alter und Versicherungszeit

Kurzarbeitergeld verbraucht keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Kommt es später doch zur Arbeitslosigkeit, wird das Arbeitslosengeld nach § 151 Abs. 3 SGB III auf Basis des Entgelts ohne Arbeitsausfall bemessen.

Kurzarbeitergeld und geförderte Weiterbildung

Ausgefallene Arbeitsstunden lassen sich für Weiterbildung nutzen. Die Sonderregel des § 106a SGB III, nach der die Agentur Sozialversicherungsbeiträge und Lehrgangskosten pauschal erstattet hat, gilt nur noch für Kurzarbeit vor dem 31. Juli 2024. Heute läuft die Förderung in der Regel über § 82 SGB III: Die Agentur kann je nach Betriebsgröße Lehrgangskosten bezuschussen, wenn die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und Träger und Maßnahme zugelassen sind. Seit dem 1. August 2024 ist das auch für Weiterbildungen möglich, die während des Kurzarbeitergeldbezugs beginnen (§ 82 Abs. 7 SGB III). Details erklärt der Ratgeber Qualifizierungschancengesetz erklärt.

Wer für eine Weiterbildung Qualifizierungsgeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld erhält, bekommt in dieser Zeit kein Kurzarbeitergeld. Ausgenommen sind Teilzeitmaßnahmen, die neben der Beschäftigung laufen (§ 98 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Wie beide Instrumente zusammenspielen, zeigt der Vergleich Qualifizierungsgeld oder Qualifizierungschancengesetz. Ob sich Kurzarbeit in Ihrem Betrieb mit einer geförderten Qualifizierung verbinden lässt, besprechen Sie bei Bedarf in der kostenlosen Förderberatung von Förder24.

Häufige Fragen zum Kurzarbeitergeld

Wer zahlt das Kurzarbeitergeld? Der Arbeitgeber zahlt das Kurzarbeitergeld mit der Lohnabrechnung aus. Die Agentur für Arbeit erstattet ihm den Betrag auf Antrag, der innerhalb von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Monats gestellt werden muss.

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld? Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, sind es 67 %. Viele Tarifverträge sehen eine Aufstockung durch den Arbeitgeber vor.

Wie lange gibt es 2026 Kurzarbeitergeld? Bis zum 31. Dezember 2026 sind bis zu 24 Monate möglich. Ab dem 1. Januar 2027 gilt nach derzeitigem Stand wieder die gesetzliche Höchstdauer von zwölf Monaten nach § 104 SGB III.

Wie wird Kurzarbeitergeld berechnet? Die Agentur vergleicht das pauschalierte Nettoentgelt ohne Arbeitsausfall mit dem pauschalierten Nettoentgelt aus dem tatsächlichen Lohn. Von dieser Differenz werden 60 % oder 67 % gezahlt. Die Werte je Steuerklasse stehen in der Berechnungstabelle der Bundesagentur für Arbeit.

Darf ich während Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen? Ja, aber Entgelt aus einer während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Tätigkeit wird angerechnet und mindert das Kurzarbeitergeld. Ein bereits bestehender Nebenjob wird nicht angerechnet.

Muss ich Kurzarbeitergeld versteuern? Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, wird aber beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt. Dadurch kann der Steuersatz auf das übrige Einkommen steigen. Übersteigen solche Leistungen im Kalenderjahr zusammen 410 Euro, verlangt § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG eine Einkommensteuererklärung.

Stand: November 2026

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