Das Wichtigste auf einen Blick
- Upskilling heißt, Kompetenzen im bisherigen Beruf zu vertiefen oder zu erweitern. Reskilling heißt, sich für eine andere Tätigkeit oder einen neuen Beruf zu qualifizieren.
- Beide Begriffe kommen aus der Personalentwicklung und sind keine Gesetzesbegriffe. Im Berufsbildungsgesetz entsprechen ihnen am ehesten Fortbildung (§ 1 Abs. 4 BBiG) und Umschulung (§ 1 Abs. 5 BBiG).
- Für Beschäftigte kann die Agentur für Arbeit abhängig von der Betriebsgröße zwischen 25 und 100 % der Lehrgangskosten sowie 25 bis 75 % des Arbeitsentgelts für die Ausfallzeit tragen, wenn der Kurs zugelassen ist und mehr als 120 Stunden umfasst (§ 82 SGB III).
- Bei Weiterbildung im Strukturwandel gibt es zusätzlich das Qualifizierungsgeld: 60 % des ausfallenden Nettoentgelts, mit Kind 67 % (§§ 82a, 82b SGB III).
- Vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung nach § 82 oder § 82a SGB III ist für Beschäftigte steuerfrei, solange kein überwiegender Belohnungscharakter besteht (§ 3 Nr. 19 EStG).
Was ist Upskilling, was ist Reskilling?
Upskilling ist die gezielte Weiterqualifizierung von Beschäftigten für ihre bisherige Rolle. Die Aufgabe bleibt im Kern gleich, aber die Anforderungen steigen, etwa durch neue Software, Automatisierung oder KI. Ein deutsches Wort dafür ist „Höherqualifizierung“ oder „Anpassungsweiterbildung“.
Reskilling ist die Umqualifizierung für eine andere Tätigkeit. Anlass ist meist, dass eine Aufgabe wegfällt oder sich so stark verändert, dass die bisherigen Kenntnisse nicht mehr reichen. Das deutsche Gegenstück ist die „Umqualifizierung“. Führt sie zu einem anerkannten Berufsabschluss, spricht man von einer Umschulung.
Das Berufsbildungsgesetz kennt die englischen Begriffe nicht. Es unterscheidet in § 1 die Fortbildung, die die berufliche Handlungsfähigkeit erhält, anpasst oder für einen Aufstieg erweitert, und die Umschulung, die zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigt. Im Sozialrecht fallen beide unter den Oberbegriff „berufliche Weiterbildung“.
Warum Unternehmen auf Upskilling und Reskilling setzen
Die wichtigsten Anlässe sind:
- Digitalisierung und KI: Werkzeuge wie Large Language Models verändern Büroarbeit, Kundenservice und Marketing. Wer KI-Systeme einsetzt, ist zudem nach Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet, die KI-Kompetenz der Belegschaft zu unterstützen.
- Strukturwandel: Branchen wie Automobilindustrie oder Energie stellen Produkte und Verfahren um. Ganze Tätigkeitsprofile ändern sich.
- Fachkräftebedarf: Eine offene Stelle intern zu besetzen, kann schneller gehen als eine externe Suche, weil die Person Betrieb und Abläufe kennt.
- Mitarbeiterbindung: Entwicklungsperspektiven sind für viele Beschäftigte ein Grund zu bleiben.
Upskilling und Reskilling im Betrieb umsetzen
Ein strukturiertes Vorgehen in fünf Schritten verhindert, dass Weiterbildung am Bedarf vorbeigeht:
- Bedarf ermitteln: Welche Tätigkeiten verändern sich mittelfristig, welche fallen weg, welche kommen hinzu?
- Kompetenzen abgleichen: Was können die Beschäftigten heute? Die Lücke zwischen Ist und Soll bestimmt, ob Upskilling reicht oder Reskilling nötig ist.
- Personen und Ziele festlegen: Im Mitarbeitergespräch klären, wer welche Rolle nach der Qualifizierung übernimmt.
- Format und Förderung wählen: Kurze Schulungen für Upskilling, längere zertifizierte Weiterbildungen oder Umschulungen für Reskilling. Vor dem Start prüfen, ob § 82 SGB III oder das Qualifizierungsgeld passt. Der Antrag muss vor Kursbeginn gestellt werden.
- Transfer sichern: Das Gelernte in echten Projekten anwenden und nach einigen Monaten prüfen, ob die Ziele erreicht sind.
Für die Förderung gilt: Gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und kurze, rein arbeitsplatzbezogene Anpassungen fördert die Agentur für Arbeit nicht (§ 82 Abs. 1 SGB III). Viele kleine Upskilling-Maßnahmen bezahlt der Betrieb deshalb selbst.
Beispiel: Upskilling und Reskilling in einem Betrieb
Ein Logistikunternehmen mit 120 Beschäftigten führt ein neues Lagerverwaltungssystem mit KI-gestützter Planung ein.
- Upskilling: Herr D., 39, Disponent, besucht eine zugelassene Weiterbildung zu Datenanalyse und Prozessautomatisierung mit 320 Stunden. Er bleibt Disponent, plant aber künftig mit den neuen Werkzeugen. Weil der Betrieb zwischen 50 und 499 Beschäftigte hat, kann die Agentur für Arbeit 50 % der Lehrgangskosten und bis zu 50 % des Arbeitsentgelts für die Lernzeit übernehmen.
- Reskilling: Frau A., 48, arbeitet ohne Berufsabschluss in der Kommissionierung, deren Arbeit teilweise automatisiert wird. Sie wechselt über eine Umschulung zur Kauffrau für Büromanagement in die Verwaltung. Weil sie keinen Berufsabschluss hat, kann der Zuschuss zum Arbeitsentgelt bis zur vollen Höhe des ausfallenden Entgelts reichen. Ab 45 Jahren soll die Agentur in Betrieben unter 500 Beschäftigten zudem auf die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers verzichten (§ 82 Abs. 2 und 3 SGB III).
Die Werte sind Höchstsätze. Die Förderung ist eine Ermessensentscheidung der Agentur für Arbeit.
Abgrenzung: Upskilling, Reskilling, Cross-Skilling, Fortbildung und Umschulung
| Begriff | Ziel | Typisches Format | Deutscher Rechtsbegriff |
|---|---|---|---|
| Upskilling | bisherige Rolle mit neuen oder tieferen Kompetenzen ausfüllen | Kurs, Zertifikatslehrgang, Aufstiegsfortbildung | Fortbildung (§ 1 Abs. 4 BBiG) |
| Reskilling | in eine andere Tätigkeit wechseln | längere Weiterbildung, Teilqualifizierung, Umschulung | Umschulung (§ 1 Abs. 5 BBiG), wenn ein Berufsabschluss das Ziel ist |
| Cross-Skilling | Kompetenzen aus einem Nachbarbereich ergänzen, ohne die Rolle zu wechseln | Job-Rotation, interne Schulung | kein eigener Begriff |
| Fortbildung | Handlungsfähigkeit erhalten, anpassen oder aufsteigen | Anpassungs- oder Aufstiegsfortbildung | § 1 Abs. 4 BBiG |
| Umschulung | neuer Beruf, meist mit Kammerprüfung | 16 bis 28 Monate in Vollzeit | § 1 Abs. 5 BBiG |
Upskilling ist damit weiter gefasst als die Fortbildung im Sinne des Gesetzes: Auch ein kurzer Software-Kurs ist Upskilling. Die Stufen der Aufstiegsfortbildung erklärt der Eintrag Fortbildung.
Upskilling, Reskilling und geförderte Weiterbildung
Für Beschäftigte ist das Qualifizierungschancengesetz der wichtigste Förderweg. Voraussetzungen nach § 82 Abs. 1 SGB III sind unter anderem: ein Kursumfang von über 120 Stunden, die Zulassung von Träger und Maßnahme, ein Abstand von meist mindestens zwei Jahren zum letzten Berufsabschluss sowie keine Förderung nach § 82 innerhalb der vorangegangenen zwei Jahre. Ablauf und Antrag erklärt der Ratgeber Qualifizierungschancengesetz einfach erklärt, Kosten und Steuern aus Arbeitgebersicht der Ratgeber Betriebliche Weiterbildung.
Betrifft der Strukturwandel einen größeren Teil der Belegschaft, kommt das Qualifizierungsgeld in Frage. Dafür müssen mindestens 20 % der Beschäftigten Qualifizierungsbedarf haben, in Betrieben mit weniger als 250 Beschäftigten 10 %. Der Arbeitgeber trägt die Lehrgangskosten (§ 82a SGB III).
Förder24 berät Arbeitgeber und Beschäftigte kostenlos zu diesen Förderwegen und vermittelt an AZAV-zertifizierte Bildungsträger. Welche Variante zu Ihrem Vorhaben passt, klären Sie in der kostenlosen Förderberatung. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen zu Upskilling und Reskilling
Was ist Upskilling auf Deutsch? Upskilling bedeutet auf Deutsch Höherqualifizierung oder Weiterbildung im bisherigen Beruf. Beschäftigte erweitern ihre Kompetenzen, um mit neuen Anforderungen wie Digitalisierung oder KI Schritt zu halten.
Was ist der Unterschied zwischen Upskilling und Reskilling? Beim Upskilling bleiben Sie in Ihrer Rolle und lernen dazu. Beim Reskilling qualifizieren Sie sich für eine andere Tätigkeit, weil die bisherige wegfällt oder sich stark verändert.
Wie kann ich mich im Bereich KI upskillen? Ein guter Einstieg sind die Grundlagen: wie Sprachmodelle arbeiten, wie man gute Prompts schreibt und Ergebnisse prüft. Für eine tiefere Qualifizierung gibt es zugelassene KI-Weiterbildungen, die Beschäftigte über das Qualifizierungschancengesetz und Arbeitsuchende über den Bildungsgutschein fördern lassen können. Einen Überblick bietet die Seite KI-Weiterbildung für Arbeitnehmer.
Wer bezahlt Upskilling und Reskilling? In der Regel der Arbeitgeber, wenn er die Qualifizierung veranlasst. Die Agentur für Arbeit kann sich nach § 82 SGB III beteiligen. Für die Beschäftigten ist die vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildung nach § 3 Nr. 19 EStG in der Regel steuerfrei.
Ist Reskilling dasselbe wie eine Umschulung? Nicht immer. Reskilling ist jede Umqualifizierung für eine neue Tätigkeit, auch ohne Berufsabschluss. Eine Umschulung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes führt dagegen meist zu einem anerkannten Abschluss vor der Kammer.
Stand: November 2026