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Bachelor Professional

Auch: Bachelor of Professional, Bachelor Professional in, zweite Fortbildungsstufe, Bachelor Professional IHK, Bachelor Professional HWK

Förder24 Redaktion · Stand: 8. November 2026

Kurz erklärt

Bachelor Professional ist die gesetzliche Abschlussbezeichnung der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe nach § 53c BBiG und § 42c HwO. Sie steht auf DQR-Niveau 6 wie ein Hochschul-Bachelor, ist aber kein akademischer Grad, sondern ein Fortbildungsabschluss vor der Kammer.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Bachelor Professional ist seit dem 1. Januar 2020 die Bezeichnung für Abschlüsse der zweiten beruflichen Fortbildungsstufe (§ 53c BBiG, § 42c HwO).
  • Der vorgesehene Lernumfang beträgt mindestens 1.200 Stunden. Regelzugang ist ein Berufsabschluss, ein Abschluss der ersten Fortbildungsstufe oder seit 2025 ein Validierungszeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit.
  • Der Abschluss liegt auf DQR-Niveau 6, also auf demselben Niveau wie ein Hochschul-Bachelor. Ein akademischer Grad ist er nicht.
  • Die Bezeichnung darf nur führen, wer eine Prüfung nach einer Regelung bestanden hat, die sie vorsieht. Handwerksmeister dürfen sie nach § 51 Abs. 2 HwO zusätzlich zum Meistertitel führen.
  • Vorbereitungslehrgänge werden in der Regel mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert: 50 % Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 € (§ 12 AFBG).

Was ist ein Bachelor Professional?

Ein Bachelor Professional ist ein öffentlich-rechtlicher Fortbildungsabschluss, den eine Kammer nach bestandener Prüfung vergibt. Die Prüfung stellt fest, ob jemand Fach- und Führungsaufgaben übernehmen, Leitungsprozesse eigenständig steuern und Mitarbeitende anleiten kann (§ 53c Abs. 2 BBiG). Das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz hat die Bezeichnung zum 1. Januar 2020 eingeführt, um die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung sichtbar zu machen.

Die Abschlussbezeichnung beginnt immer mit „Bachelor Professional in“, gefolgt vom Fachgebiet. Die Fortbildungsordnung kann eine weitere Bezeichnung voranstellen (§ 53c Abs. 4 BBiG). So entstehen Doppelbezeichnungen wie „Geprüfte Fachwirtin für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement“. Der bekannte Titel, etwa Fachwirt oder Meister, bleibt also erhalten.

Die zweite Stufe ist die mittlere von drei Fortbildungsstufen. Darunter liegt der Geprüfte Berufsspezialist, darüber der Master Professional. Die Stufen im Überblick erklärt der Eintrag Fortbildung.

Welche Abschlüsse tragen die Bezeichnung Bachelor Professional?

Nicht jeder Abschluss auf Niveau 6 heißt automatisch Bachelor Professional. Maßgeblich ist, ob die Rechtsgrundlage des Abschlusses die Bezeichnung vorsieht. Die folgenden Beispiele stammen aus der Liste der zugeordneten Qualifikationen des DQR (Stand 1. August 2025) und den Verordnungen.

AbschlussRechtsgrundlageBezeichnung Bachelor Professional
Geprüfter Fachwirt für EinkaufBundesverordnung von 2020ja, „Bachelor Professional in Procurement“
Geprüfter Fachwirt für MarketingBundesverordnung von 2023ja, „Bachelor Professional in Marketing“
Geprüfter WirtschaftsfachwirtBundesverordnung von 2008nein, Abschluss trotzdem DQR-Niveau 6
Handwerksmeister§ 51 Abs. 2 HwOja, zusätzlich „Bachelor Professional in“ mit Angabe des Handwerks
Staatlich geprüfter TechnikerLandesrecht (Fachschule)je nach Land, Klammerzusatz „Bachelor Professional in Technik“
Staatlich anerkannte ErzieherinLandesrecht (Fachschule)je nach Land, Klammerzusatz „Bachelor Professional in Sozialwesen“

Die beiden letzten Zeilen erklären Suchbegriffe wie „Bachelor Professional in Technik“ oder „im Sozialwesen“: Es sind landesrechtliche Fachschulabschlüsse, keine Kammerprüfungen. Den Zusatz können die Länder nach einer Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz vorsehen. Welche Fachwirte die Bezeichnung tragen, zeigt der Eintrag Fachwirt.

Bekommen ältere Abschlüsse den Titel rückwirkend?

Für Kammerabschlüsse nach BBiG gibt es keine automatische Umbenennung. Nach § 53c Abs. 4 BBiG darf die Bezeichnung nur führen, wer die Prüfung der zweiten Fortbildungsstufe oder eine gleichwertige Prüfung nach einer Regelung bestanden hat, die diese Bezeichnung vorsieht. Wer etwa nach einer älteren Verordnung geprüft wurde, behält seinen bisherigen Titel. Ob eine neue Verordnung Übergangsregeln enthält, kann Ihnen die zuständige Kammer sagen. Anders ist es im Handwerk: § 51 Abs. 2 HwO knüpft an das Recht an, den Meistertitel zu führen. Deshalb gilt die Zusatzbezeichnung für alle Handwerksmeister, ein Antrag ist dafür nicht vorgesehen.

Wer wird zur Prüfung zugelassen?

§ 53c Abs. 3 BBiG nennt drei Regelzugänge:

  1. ein Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf,
  2. ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit aus dem Validierungsverfahren,
  3. ein Abschluss der ersten Fortbildungsstufe (Geprüfter Berufsspezialist).

Die einzelne Fortbildungsordnung legt zusätzlich fest, wie viel Berufspraxis nötig ist. Beim Fachwirt für Einkauf genügt zum Beispiel eine dreijährige kaufmännische Ausbildung ohne weitere Praxis; nach einer anderen Ausbildung ist ein Jahr Berufspraxis nötig, ohne Abschluss sind es fünf Jahre. Fast alle Verordnungen erlauben außerdem die Zulassung, wenn Sie die nötige Handlungsfähigkeit auf andere Weise glaubhaft machen.

Beispiel: Vom Einkaufssachbearbeiter zum Bachelor Professional

Herr B., 33, ist Kaufmann für Büromanagement und arbeitet seit fünf Jahren im Einkauf eines Maschinenbauers. Er belegt berufsbegleitend einen Vorbereitungslehrgang zum Geprüften Fachwirt für Einkauf. Die Prüfung vor der IHK besteht aus einer schriftlichen Prüfung von insgesamt 600 Minuten sowie Präsentation und Fachgespräch. Nach dem Bestehen lautet sein Abschluss „Geprüfter Fachwirt für Einkauf – Bachelor Professional in Procurement“.

Lehrgang und Prüfung kosten in diesem Beispiel 5.000 €. Mit dem Aufstiegs-BAföG erhält er 2.500 € als Zuschuss. Für den Rest kann er ein KfW-Darlehen nutzen. Weil er besteht, werden ihm 50 % des noch nicht fälligen Darlehens erlassen (§ 13b AFBG). Zurückzahlen muss er damit nur 1.250 € zuzüglich Zinsen.

Abgrenzung: Bachelor Professional, Bachelor und Master Professional

MerkmalBachelor ProfessionalBachelor (Hochschule)Master Professional
ArtFortbildungsabschluss nach BBiG, HwO oder Landesrechtakademischer GradFortbildungsabschluss der dritten Stufe
Wer prüftPrüfungsausschuss der Kammer oder FachschuleHochschulePrüfungsausschuss der Kammer
VoraussetzungBerufsabschluss, Stufe 1 oder ValidierungszeugnisHochschulzugangsberechtigungAbschluss der zweiten Stufe
Lernumfangmindestens 1.200 Stundennach Studienordnung der Hochschulemindestens 1.600 Stunden
DQR-Niveau667

Gleiches Niveau bedeutet gleichwertig, nicht gleichartig. Ein Bachelor Professional berechtigt nicht automatisch zu einem Masterstudium. Meister und vergleichbare Fortbildungsabsolventen erhalten nach Landesrecht aber in der Regel den allgemeinen Hochschulzugang, wie der Eintrag DQR-Niveau erklärt. Die dritte Stufe beschreibt der Eintrag Betriebswirt (IHK).

Bachelor Professional und geförderte Weiterbildung

Vorbereitungslehrgänge auf einen Bachelor Professional sind in der Regel nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig (§ 2 Abs. 1 AFBG). Der Lehrgang muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Die Förderung ist für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren unabhängig von Einkommen und Vermögen. Bei Vollzeitlehrgängen kommt ein einkommensabhängiger Unterhaltsbeitrag hinzu.

Das Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III) ist für solche Lehrgänge ausgeschlossen, weil das Ziel nach dem AFBG förderfähig ist (§ 22 Abs. 1a SGB III). Eigene Kosten können Sie oft als Werbungskosten geltend machen; Hinweise dazu gibt der Ratgeber Weiterbildung steuerlich absetzen. Welcher Weg für Ihr Abschlussziel passt, klären Sie in der kostenlosen Förderberatung von Förder24. Über die Förderung entscheiden die zuständigen Stellen.

Häufige Fragen zum Bachelor Professional

Was ist ein Bachelor Professional? Ein Bachelor Professional ist ein Fortbildungsabschluss der zweiten Stufe nach § 53c BBiG oder § 42c HwO. Er liegt auf DQR-Niveau 6, wird von einer Kammer geprüft und ist kein Hochschulabschluss.

Ist der Bachelor Professional ein richtiger Bachelor? Er ist gleichwertig, aber nicht gleichartig. Ein Hochschul-Bachelor ist ein akademischer Grad, der Bachelor Professional ein beruflicher Abschluss. Beide stehen im Deutschen Qualifikationsrahmen auf Niveau 6.

Wie kürzt man Bachelor Professional ab? Eine gesetzlich festgelegte Abkürzung gibt es nicht. Akademische Kürzel wie „B.A.“ oder „B.Sc.“ dürfen Sie für einen Fortbildungsabschluss nicht verwenden. Am sichersten ist die vollständige Bezeichnung aus dem Prüfungszeugnis.

Kann ich den Bachelor Professional beantragen? Nein, die Bezeichnung entsteht mit der bestandenen Prüfung, wenn die Fortbildungsordnung sie vorsieht. Handwerksmeister dürfen den Zusatz nach § 51 Abs. 2 HwO ohne Antrag führen.

Ist ein Industriemeister ein Bachelor Professional? Das hängt von der Verordnung ab, nach der die Prüfung abgelegt wurde. Nur wenn sie die Bezeichnung vorsieht, darf sie geführt werden. Das DQR-Niveau 6 gilt unabhängig davon.

Stand: November 2026

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